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Sicherheit der Wohngebäude

Ministerialdekret vom 25. Jänner 2019

Weit im Voraus (Fälligkeit am 6. Mai 2020) stellt die Landesverwaltung den Verwaltern und anderen Beteiligten Informationsmaterial bezüglich des Sicherheitsmanagements der Wohngebäude zur Verfügung, damit diese den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können. Die Informationsblätter müssen an die jeweiligen Situationen angepasst werden, den Bewohnern des Kondominiums in der Kondominiumssitzung vorgestellt werden und an der Anschlagetafel ausgehängt werden.

Die Informationsblätter können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/brandschutz/brandverhuetung/formulare-brandverhuetung.asp

Das Register der periodischen Kontrollen und die Richtlinie zur Erstellung des Notfallplans finden Sie unter diesem Link:

http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/personal-landesdienst/gesundheit-sicherheit/register-der-periodischen-kontrollen.asp und http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/personal-landesdienst/gesundheit-sicherheit/nuetzliche-informationen.asp

Die Verwalter erhalten vom Verband der Kondominiumverwalter (ANACI) ein, vom Amt für Brandverhütung verfasstes, Schreiben.

IB