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"Milleproroghe" Dekret

Das Umwandlungsgesetz (Nr. 108/2018) des „Milleproroghe“ Dekretes Nr. 91/2018 enthält Bestimmungen, welche für die Brandverhütung von Interesse sind.

Insbesondere sieht die umgewandelte Verordnung Nr. 91/2018 folgende Änderungen vor:

  • die Frist, innerhalb welcher Schulgebäude an die      Brandschutzbestimmungen angepasst werden müssen, wird auf den 31.      Dezember 2018 verschoben;
  • für Schutzhütten wird die      Frist, zur Einreichung der Brandschutzunterlagen, bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.

 

In der Provinz Bozen:

- Die Schulbaurichtlinien (Dekret des Landeshauptmannes vom 23. Februar 2009, Nr. 10), sehen keine Fristen für die Anpassung bestehender Strukturen an die Brandschutzbestimmungen vor;

- Der Art. 27, Anhangs A, Titel IV des Dekretes des Landeshauptmannes vom 13. Juni 1989 Nr. 11 sieht vor, dass bestehende Schutzhütten, innerhalb der, von den staatlichen Bestimmungen vorgesehenen Frist, an die Brandschutzbestimmungen angepasst werden müssen. Aus diesem Grund gelten die vom „Milleproroghe“ Dekret Nr. 91/2018 vorgesehenen, verlängerten Fristen.

IB