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Der neue Einheitstext der Brandverhütung

Am 20. August 2015 wurde im Amtsblatt Nr. 192 das Dekret des Innenministeriums vom 3. August 2015 bezüglich „Genehmigung von technischen Brandverhütungsnormen gemäß Art. 15 des Gesetzesvertretenden Dekrets vom 8. März 2006, Nr. 139“ veröffentlicht.

Die Maßnahme dient zur Vereinfachung und Rationalisierung der aktuellen Brandschutznormen, indem ein einziger organischer und systematischer Gesetzestext eingeführt wird, der anwendbare Maßnahmen für viele brandschutzkontrollpflichtige Tätigkeiten enthält. Dieser Einheitstext führt eine neue methodologische Betrachtungsweise gemäß technologischem Fortschritt und internationalen Standards ein, der die komplex gegliederte Sammlung von Normen ersetzt.

Der Einheitstext wird generell für nicht genormte „brandschutzkontrollpflichtige Tätigkeiten" angewandt, eine grundlegende Neuigkeit besteht jedoch darin, dass dieser Einheitstext als Richtlinie auch für nicht brandschutzkontrollpflichtige Tätigkeiten angewandt werden kann. Der Einheitstext wird ausnahmslos für neue sowie bestehende brandschutzkontrollpflichtige Tätigkeiten angewandt. Auch dies stellt eine Neuigkeit in Bezug auf die aktuell geltenden technischen Regeln dar, für welche bisher weniger strenge Vorschriften galten.

Ziele des neuen Einheitstextes:

  • - Einführung eines einheitlichen, klaren und kompletten Einheitstextes, der unzählige technische Normen ersetzt, auch wenn dieses Ziel erst ab dem Moment angewandt werden kann, ab dem die verschiedenen RTV (Vertikale Technische Regeln) eingefügt werden;
  • - Vereinfachung der Brandschutzprojektierung;
  • - Anwendung von weniger vorschreibenden, sondern leistungsorientierten und flexiblen Regeln;
  • - Wertlegung darauf, dass die Normen der Feuerwehr sich lediglich mit „Brandbekämpfung" befassen;
  • - Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Lösungen;
  • - Förderung der Anwendung der Ingenieurmethoden für die Brandverhütung.

Um die angestrebten Ergebnisse zu erreichen, stützt sich das Dokument auf generelle Prinzipien (die Methodologien der Brandschutzprojektierung können für alle Tätigkeiten angewandt werden) und auf Vereinfachung (überall dort, wo verschiedene Möglichkeiten bestehen, um das geforderte Resultat zu erreichen, werden vereinfachte, verständlichere und einfacher realisierbare Lösungen bevorzugt).

Die vertikalen technischen Regeln sind derzeit drei: - Zonen mit spezifischem Risiko - explosive Atmosphären - Aufzugschächte. Dieser Abschnitt wird mit der Zeit durch technische Regeln betreffend andere Tätigkeiten erweitert.

Der Einheitstext macht die Freiberufler für die Wahl der anzuwendenden Brandschutzmaßnahmen verantwortlich.

Der Einheitstext ist auf folgendem Link abrufbar:

http://www.gazzettaufficiale.it/atto/serie_generale/caricaDettaglioAtto/originario?atto.dataPubblicazioneGazzetta=2015-08-20&atto.codiceRedazionale=15A06189&elenco30giorni=true

AV