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Neue Vorschriften für gasbefeuerte Heizungsanlagen

Dekret vom 8. November 2019

Am 21. Dezember 2019 wird die vertikale, technische Vorschrift für Gasheizungen in Kraft treten und somit das Ministerialdekret vom 12. April 1996 aufheben.

Die neue vertikale, technische Vorschrift enthält insbesondere folgende Änderungen:

  • Anwendungsbereich: in den Anwendungsbereich fallen Wärmeerzeugungsanlagen, die nicht für den Hausgebrauch gedacht sind, mit einer Gesamtleistung von mehr als 35 kW. (Unter „Anlagen, die nicht für den Hausgebrauch gedacht sind“ versteht man jene Anlagen, die nicht in den Anwendungsbereich der Uni – Norm 7129 fallen.)
  • Aktualisierung der Brandschutzziele:                       Es muss sichergestellt werden, dass die Rettungskräfte in Sicherheit arbeiten können.
  • Brandschutzprodukte: Die verwendeten Bauprodukte müssen eindeutig identifizierbar sein und entsprechend den geforderten Leistungen klassifiziert werden.

Bitte beachten Sie, dass in der Provinz Bozen für den Einbau von Heizanlagen mit einer Leistung von mehr als 35 kW das Verwaltungsverfahren im Sinne des Landesgesetzes vom 16. Juni 1992, Nr. 18, anzuwenden ist.

Das Dekret vom 8. November 2019 kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2019/11/21/19A07240/sg

IB