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HINWEIS

PARTEIENVERKEHR AMT FÜR BRANDVERHÜTUNG

Gemäß Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 4 vom 11.03.2020, wird der Parteienverkehr vorübergehend eingestellt, um die Verbreitung von COVID-19 einzudämmen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Der Dienst wird über digitale und telefonische Kanäle gewährleistet.

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