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Aktualisierung des Brandschutzkodex

Ministerialdekret vom 18. Oktober 2019 (GU Serie Generale n.256 del 31-10-2019 - Suppl. Ordinario n. 41)

Das Ministerialdekret vom 18. Oktober 2019 ersetzt den Anhang 1 des Ministerialdekrets vom 3. August 2015, d.h. des Brandschutzkodex. Die angebrachten Änderungen ermöglichen die Anpassung der technischen Bestimmungen an die neusten internationalen Normen.

Die Neufassung des technischen Anhangs des Brandschutzkodex bringt tiefgreifende, wesentliche Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die in den vergangenen vier Jahren der „Doppelgleisigkeit“ ersichtlich gewordenen Schwachstellen, insbesondere in Bezug auf die Evakuierung (S.4), die Brandabschnittsbildung (S.3), die Bestimmung der Risikoprofile (G.3) und die Brandschutzkontrolle (S.6) zu beheben.

Zahlreiche Abbildungen und konkrete Beispiele helfen eventuelle Auslegungszweifel zu beheben.

Das MD vom 18. Oktober 2019 ist am 1. November 2019 in Kraft getreten und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2019/10/31/19A06608/sg

IB