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Neuer Ministerialdekret über Gas für Klimaanlagen

Ministerialdekret vom 10. März 2020

Im Amtsblatt Nr. 73 vom 20. März 2020 wurde das Dekret des Innenministeriums vom 10. März 2020 über "Brandschutzvorschriften für Klimaanlagen, die zu den Tätigkeiten gehören, die den Brandschutzkontrollen unterliegen" veröffentlicht.

Das oben genannte Dekret trat am 18. Juni 2020 in Kraft. Es enthält die Bestimmungen, die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Wartung der zu den brandschutzkontrollpflichten Tätigkeiten dazugehörigen neuen und bestehenden Klimaanlagen gelten. Diese Klimaanlagen müssen unter Anwendung der vom Ministerialdekret beigefügten technischen Vorschriften geplant werden. Die in die brandschutzkontrollpflichtigen Tätigkeiten einbezogenen neuen und bestehenden Klima- und Lüftungsanlagen werden als relevante Systeme für den Brandschutz angesehen.

Daher muss vom Unternehmen, welches die Klimaanlage installiert, eine Konformitätserklärung erstellt werden, einschließlich des Bedienungs- und Wartungshandbuches mit dem Plan der Kontrollen, Prüfungen und Wartungsarbeiten.

Das Dekret ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2020/03/20/20A01669/sg

IB