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Feuerwehren: Neue Verwaltung und neuer Landesbeirat

"Der Sonderbetrieb der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste", erklärt Zivilschutzlandesrat Arnold Schuler, "wird künftig nur mehr das administrative Dach der Berufsfeuerwehr bilden. Alle hoheitlichen Aufgaben werden dem Landesamt für Zivilschutz übertragen, damit werden Doppelgleisigkeiten beseitigt und die Verfahrenswege verschlankt."

Zwei unterschiedliche Institutionen haben bisher die Aufgaben im Bereich der Verwaltung der Feuerwehren in Südtirol ausgeführt: das Landesamt für Zivilschutz und der Sonderbetrieb der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste. So wurde etwa ein Teil der Beiträge an die Feuerwehren und deren Verbände über den Sonderbetrieb ausbezahlt, ein anderer über die Landesabteilung Brand- und Zivilschutz.

Bereits Anfang dieses Jahres wurde ein erster Schritt zur Vereinfachung dieser Situation gesetzt: erste hoheitliche Aufgaben wurden vom Sonderbetrieb der Landesverwaltung übertragen. Gestern (2. Dezember) hat die Landesregierung der Verordnung zugestimmt, mit der die letzten hoheitlichen Aufgaben vom Sonderbetrieb abgegeben werden. Damit werden Doppelgleisigkeiten beseitigt und alle Beitragsgesuche - von den Feuerwehren, den Feuerwehrbezirken, dem Landesverband der freiwilligen Feuerwehren und der Landesfeuerwehrschule  - künftig vom Landesamt für Zivilschutz bearbeitet. Dies führt zu einer Entbürokratisierung, die Verwaltungswege werden vereinfacht.

Der Sonderbetrieb bleibt zwar erhalten, wird künftig aber nur mehr als administratives Dach für die Berufsfeuerwehr fungieren. Entsprechend wird auch dessen Verwaltungsrat verkleinert. Da diesem bisher auch Vertreter der Gemeinden und des Landesfeuerwehrverbandes angehört haben, war es dieses Gremium, das über die Entwicklung des Feuerwehrwesens in Südtirol gewacht und der Landesregierung beratend zur Seite stand. Nun wird ein vom Sonderbetrieb unabhängiges Beratungsgremium eingesetzt: der Landesbeirat für den Feuerwehrdienst. Ihm gehören zwei Vertreter der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz, zwei Vertreter des Landesverbandes der freiwilligen Feuerwehren sowie ein Vertreter der Gemeinden an.

Die Neuregelung des Sonderbetriebes ist nicht die einzige in diesem Bereich, vielmehr steht im Zuge der "Verwaltungsinnovation 2018" eine Neuordnung des gesamten Bereichs der Prävention von Naturgefahren und des Einsatzes im Notfall an: "Unser Ziel ist es," sagt Zivilschutzlandesrat Arnold Schuler, "aus den Landesabteilungen Brand- und Zivilschutz sowie Wasserschutzbauten eine einzige Abteilung zu bilden, die beide Bereiche, die auch bisher eng zusammengearbeitet haben, zusammenfasst. Damit können Synergien genutzt und Ressourcen optimal eingesetzt werden."

LPA