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Abänderung der Kriterien für die Beiträge an Hilfsorganisationen im Zivilschutz

Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 13. Jänner 2015, Nr. 21, die neuen Beitragskriterien an Organisationen ohne Gewinnabsicht für Vorhaben zur Vorbeugung und Soforthilfe im Katastrophenbereich genehmigt.

Im Wesentlichen wird festgelegt, dass diese Kriterien nicht mehr für die Beiträge an die Freiwilligen Feuerwehren gelten, da es dafür gemäß Artikel 52 des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002, Nr. 15, eigene Beitragskriterien gibt.

Außerdem werden Beitragsansuchen archiviert, wenn

  1. sie nicht fristgerecht eingereicht werden,
  2. Unterlagen fehlen und nicht nach gereicht werden,
  3. das Vorhaben vor der Gewährung des Beitrages durchgeführt worden ist und
  4. die anerkannten Kosten unter 2.000,00€ liegen.

Vorgesehen wird ein einheitlicher maximaler Beitragsprozentsatz von 80 Prozent und für die Landesverbände der Bergrettungsdienste von 100 Prozent.

Alle Vordrucke und die neuen Kriterien finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.provincia.bz.it/zivilschutz/service/vorlagen.asp

Informationen über das Ehrenamt sind im Bürgernetz unter http://ehrenamt.provinz.bz.it/de/default.asp ersichtlich.

ZS