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Öffnungszeiten am Unsinnigen Donnerstag und Faschingsdienstag

Auch in diesem Jahr bleiben die Landesämter am Unsinnigen Donnerstag, 23. Februar, und am Faschingsdienstag, 28. Februar, jeweils nachmittags geschlossen.

Die nachmittägliche Schließung an den traditionellen Faschingsfeiertagen ist gesetzlich vorgesehen: Deshalb bleiben die Landesämter am Unsinnigen Donnerstag (23. Februar) nachmittags wie auch am Dienstagnachmittag, dem 28. Februar, geschlossen.

An diesen beiden Tagen werden selbstverständlich ohne Unterbrechung auch die wichtigsten Dienste gewährleistet, etwa jene der Berufsfeuerwehr, der Verkehrsmeldezentrale, des Wetterdienstes, der Forstverwaltung und des Straßendienstes.

LPA