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Landesämter am Karfreitag geschlossen - Verwaltung 12.04.2017

Am Karfreitag, 14. April, bleiben die Landesämter geschlossen. Nach den Osterfeiertagen sind sie ab Dienstag, 18. April, wieder zugänglich.

Am kommenden Freitag, dem Karfreitag, 14. April, bleiben die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung so wie in den vergangenen Jahren geschlossen. Den Landesbediensteten wird ein halber Tag vom persönlichen Urlaub abgezogen, während ein halber Tag aufgrund eines Gesetzes arbeitsfrei ist. 

Auch während der Osterzeit sind alle notwendigen Landesdienste gewährleistet. So werden die Verkehrsmeldezentrale und der Wetterdienst auch während der Feiertage über Verkehrs- und Wetterlage berichten. Gewährleistet sind auch die Feuerwehr-, Forst-, Umwelt- und Straßendienste.

Nach den Osterfeiertagen sind die Landesämter am Dienstag, 18. April, wieder zu den üblichen Schalterstunden zugänglich.

LPA