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Freiwillige Arbeit in gemeinnützigen Vereinen: Reform, Fristen, Hilfe - Verschiedenes 20.11.2017

Die Reform des Dritten Sektors (Non-Profit- Bereich) war Thema des heutigen (20. November) Treffens der repräsentativsten Vereine mit LH Kompatscher.

Mit Abteilungsdirektor Luther und Amtsdirektorin Notdurfter hat Landeshauptmann Kompatscher heute die Reform des Dritten Sektors mit den Dachverbänden und repräsentativsten Vereinen besprochen. Foto: LPA/mb

Der am 2. August 2017 veröffentlichte gesamtstaatliche Kodex des Dritten Sektors enthält eine Reihe von Bestimmungen, die grundlegende Änderungen für das Vereinswesen bringen und sowohl die Organisationen als auch die Verwaltung vor große Herausforderungen stellen. Um die Reform für Südtirol bestmöglich umzusetzen, haben sich heute Dachverbände und die Vereine mit der größten Anzahl von Sitzen, Ortsgruppen oder Mitgliedern im Innenhof des Palais Widmann in Bozen getroffen. Dabei wurden mit Landeshauptmann Arno Kompatscher, dem Direktor der Abteilung Präsidium Klaus Luther, und der Direktorin des Amtes für Kabinettsangelegenheiten Judith Notdurfter Inhalte der Reform besprochen und gemeinsame Strategien festgelegt. "Wir wollen", unterstrich Landeshauptmann Kompatscher, "diese Herausforderung gemeinsam angehen, in Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren, um das Freiwilligen-Vereinswesen zu stützen und zu schützen".

Schutzklausel für Südtirol

Bereits im Zuge der Ausarbeitung der Reform hatte sich die Landesregierung – mit den Parlamentariern in Rom – dafür eingesetzt, die Auflagen für die Organisationen in Südtirol so gering als möglich zu halten und Bestimmungen, die nicht mit dem Aufbau des Südtiroler Vereinswesens vereinbar sind zu vermeiden. So konnte zum Beispiel in Artikel 100 eine Schutzklausel eingebaut werden, welche die Anwendung der Bestimmung in Südtirol und im Trentino der Vereinbarkeit mit dem Autonomiestatut unterordnet und Südtirol auch bei der Führung des Registers mehr Flexibilität zuerkennt. Auch konnte – zusammen mit der Region Aosta – erreicht werden, dass die Südtiroler Freiwilligen Feuerwehren im Dritten Sektor bleiben können, obwohl sie aufgrund ihrer Tätigkeit einem gewissen Grad an öffentlicher Führung und Kontrolle unterliegen.

Nun gehe es darum, die verabschiedete Bestimmung so gut und effizient wie möglich umzusetzen, wurde heute betont. Als erster Schritt hat die Landesregierung am Dienstag vergangener Woche (14. November) das Amt für Kabinettsangelegenheiten zum Landesbüro für das Einheitsregister des Dritten Sektors erklärt. Damit besteht nun für alle mit dem neuen Kodex zusammenhängenden Obliegenheiten - darunter auch die Koordinierung des komplexen Umsetzungsprozesses – eine einheitliche Anlaufstelle.

Fristen

Die  wichtigsten Fristen, die es nun zu beachten gilt, sind: Ein Teil der steuerrechtlichen Aspekte - insbesondere die Steuervorteile wie etwa die Absetzbarkeit der Spenden - tritt Anfang 2018 in Kraft. Das neue staatliche Einheitsregister soll innerhalb Februar 2019 eingeführt werden. Bis dahin müssen die Organisationen die Statuten anpassen und Bestimmungen zu der vom Kodex vorgesehenen vereinsinternen Dokumentation umsetzen. Die Abschaffung der derzeit bei der Agentur der Einnahmen registrierten Onlus-Organisationen und deren Übergang in eine der Sektionen des neuen Registers sowie das Inkrafttreten der restlichen Steuerbestimmungen erfolgen ab Jänner 2020.

Unterstützung

Die Landesverwaltung hat sich für das kommende Jahr 2018 zum Ziel gesetzt, die Südtiroler Organisationen bei den Anpassungen an die neue Gesetzeslage bestmöglich zu unterstützen. Dies soll durch verstärkte Informationstätigkeit, Beratung der Organisationen und einem eigenen Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für das Vereinswesen erfolgen.

Am 20. Oktober wurde allen in die Landesregister eingetragenen Organisationen über ein Rundschreiben des Amtes ein erster Überblick über die wichtigsten Neuerungen der neuen Bestimmungen übermittelt. Darin wurde darauf hingewiesen, dass der Kodex des Dritten Sektors den Erlass von über 30 – zum Großteil noch ausstehenden – Ministerialdekreten vorsieht, mit denen die Umsetzungsmodalitäten der Reform noch im Detail geregelt werden. Das Amt für Kabinettsangelegenheit wird diesen Prozess begleiten und den Aufwand für die Organisationen so gering als möglich halten.

Aufgrund der zahlreichen Anfragen der Organisationen organisiert das Amt für Kabinettsangelegenheiten in der ersten Hälfte des kommenden Jahres eine Weiterbildung zu den steuerrechtlichen Apekten des Kodex. Ebenfalls Anfang nächsten Jahres sollen für Dachorganisationen bzw. Zusammenschlüsse von Organisationen Kriterien für die Vergabe kleinerer Beträgen für Tätigkeiten veröffentlicht werden, die dem Vereinswesen in Südtirol zu Gute kommen.

Zudem ist geplant, in Südtirol ein eigenes Dienstleistungszentrum (Centro di servizio per il volontariato CSV) einzurichten, das im Landhaus 1 in Bozen Dienstleistungen für die Vereine anbietet.

LPA

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