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Coronavirus: Staatliche Maßnahmen gelten auch in Südtirol

Mit dem jüngsten Dekret des Ministerpräsidenten Conte werden die einschränkenden Maßnahmen auf das gesamte Staatsgebiet ausdehnt. LH Kompatscher wird heute Abend per Video dazu Stellung nehmen.

Nach dem jüngsten Dekret von Ministerpräsident Giuseppe Conte gelten in ganz Italien weitere einschränkende Maßnahmen gegen das Coronavirus. (Foto: CC-BY-NC-SA 3.0 IT)

Auch für Südtirol gelten die Bestimmungen des jüngsten Dekretes, das der italienische Ministerpräsident Giuseppe Conte in der vergangenen Nacht unterzeichnet hat: Demnach sind Versammlungen an öffentlich zugänglichen Orten ab sofort untersagt. Bars und Restaurants müssen um 18 Uhr schließen. Auch Sportveranstaltungen finden vorerst nicht mehr statt. Schulen, Universitäten und Kindergärten im ganzen Land bleiben bis mindestens 3. April geschlossen.

Bewegungsfreiheit eingeschränkt

Um einer Ausbreitung der Virusinfektionen vorzubeugen, wird auch die Bewegungsfreiheit eingeschränkt: Für die 520.000 Südtirolerinnen und Südtiroler gilt ebenso wie für die über 60 Millionen italienischer Staatsbürger, dass sie ihr Zuhause nur aus triftigen Gründen verlassen dürfen. Solche Gründe können arbeitstechnischer oder gesundheitlicher Natur sein und bedürfen einer Selbsterklärung, die bei Kontrollen vorzulegen ist.

Häusliche Isolation

Als weitere Maßnahme, um der Ausbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken und Infektionsketten zu unterbrechen, sieht das Dekret des Ministerpräsidenten zudem vor, dass alle Personen mit Atemwegsbeschwerden oder Fieber (über 37,5 Grad) zu Hause bleiben, soziale Kontakte einschränken und mit ihrem Hausarzt telefonisch Kontakt aufnehmen. Menschen in häuslicher Isolation ist es absolut verboten, sich aus der Wohnung zu entfernen. Bei Missachtung dieses Verbots drohen strafrechtliche Sanktionen.

Sportanlagen und Kultureinrichtungen geschlossen

Geschlossen sind mit heute Museen, Turnhallen, Sport-, Freizeit- und Kulturzentren. In den Kirchen finden keine Gottesdienste mehr statt. Bars und Restaurants dürfen ab 6 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet sein, sofern sie einen Mindestabstand von einem Meter zwischen den Personen garantieren. Einkaufszentren müssen an den Wochenenden schließen. Geschäfte, einschließlich der Lebensmittelhandlungen, sind angehalten, den Mindestabstand von einem Meter zwischen den Personen sicherzustellen.

"Wir alle sind gefordert, Verantwortungsbewusstsein, Disziplin und Solidarität walten zu lassen und so weit wie möglich zu Hause bleiben", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Er wird sich heute (10. März) Abend mit einer Botschaft zur derzeitigen Lage über den offiziellen Facebook-Kanal des Landes an die Südtiroler Bevölkerung wenden. 

LPA/mb/jw

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