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Coronavirus: Auch Landesforstkorps kontrolliert

Auf Forst-, Alm- und Wanderwegen unterstützt das Landesforstkoprs die Ordnungskräfte bei Kontrollen zur Einhaltung der dem Coronavirus vorbeugenden Regeln. Forstarbeiten sind derzeit nicht erlaubt.

Auf Forst-, Alm- und Wanderwegen kontrolliert das Forstkorps, ob die Maßnahmen gegen das Coronavirus respektiert werden. (Foto: pixabay.com)

Der Landesforstkorps hat den Ordnungskräften seine Unterstützung zugesichert und wird die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus auf Forst- und Almwegen sowie auf Wanderwegen kontrollieren. Bei offensichtlichen Übertretungen wird das Forstpersonal eine Mitteilung einer strafbaren Handlung verfassen.

Bekanntlich sind Spiel- und Freizeitaktivitäten im Freien im Moment nur in der Nähe der eigenen Wohnung erlaubt. Diese körperlichen Aktivitäten sollten wie bisher am besten allein und nicht in Gruppen erfolgen. Zwischen Personen muss dabei ein Abstand von drei Metern eingehalten werden. Daran erinnert der für den Forstkorps und den Bevölkerungsschutz zuständige Landesrat Arnold Schuler.

Schuler plädiert: "Es ist wichtig, dass wir uns jetzt alle an die Vorschriften halten und unsere Bewegungen auf das Notwendigste reduzieren!" Ein kurzer Spaziergang sei erlaubt, erläutert Schuler: "Aber bitte entfernen Sie sich nicht zu weit vom Wohnumfeld und meiden Sie Menschenansammlungen." Leider gebe es immer noch Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Verordnungen halten: "Deshalb sind auch verschärfte Kontrollen auf Forst- und Wanderwegen notwendig", begründet der Landesrat den Einsatz des Landesforstkorps.

Forstwirtschaftliche Tätigkeiten bis 3. April ausgesetzt

Außerdem erinnert der Direktor des Landesforstkorps, Mario Broll, dass die forstwirtschaftlichen Tätigkeiten – speziell die Schlägerung, die Ausformung und die Bringung von Holz – einstweilen bis 3. April ausgesetzt sind. Bereits zur Straße gestelltes Holz kann allerdings noch abtransportiert werden.

LPA/gst

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