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Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit: Notfallplan und Krisenstab - Verschiedenes 02.10.2018

Die Landesregierung hat heute (2. Oktober) den Landesnotfallplan für Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und die Errichtung eines Krisenstabs genehmigt.

Lebensmittelsicherheit garantiert, dass Lebensmittel zum Verzehr geeignet sind und von ihnen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen ausgehen. Aber immer wieder können durch Lebensmittel bedingte Krankheiten ausbrechen. Unsichere Lebensmittel, die gefährliche Bakterien, Viren, Parasiten oder chemische Substanzen enthalten, sind für mehr als 200 Krankheiten verantwortlich. Lebensmittelbedingte Erkrankungen werden durch Erreger wie Salmonellen, Campylobacter, EHEC und andere ausgelöst. In den meisten Fällen werden diese krankmachenden Mikroorganismen über tierische Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Eier und Milchprodukte übertragen, aber auch durch pflanzliche Lebensmittel ist eine Infektion möglich.

Eine Verordnung des Europäischen Parlaments legt die Grundsätze des Lebensmittelrechts und die Verfahren zur Lebensmittelsicherheit fest; dabei werden auch das Schnellwarnsystem, das Krisenmanagement und die Notfälle geregelt. Eine Vereinbarung sieht die Bildung einer staatlichen, einer regionalen und einer lokalen Kriseneinheit vor. Heute hat die Landesregierung der Errichtung einer Kriseneinheit auf Landesebene zugestimmt und die Verfahrensweisen für die Notfälle im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit gutgeheißen.

Dabei handelt es sich um Notfallsituationen, die im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Trinkwasser stehen. Verantwortlich für die Kriseneinheit ist der Sanitätsdirektor bzw. die Sanitätsdirektorin oder deren Stellvertreter; die Direktorin bzw. der Direktor des Departments für Gesundheitsvorsorge koordinieren. Die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit und der betriebliche Tierärztliche Dienst bewerten das Risikoszenario. Die Maßnahmen werden von Fall zu Fall je nach Szenarium auf der Grundlage von Verfahren und Handlungsprotokollen bestimmt.

Szenarien und Stufen

Ein Notfallplan läuft nach genau festgelegten Stufen ab: Bei falschem Alarm oder Ende eines Notfalls gilt Status 0 (Zero), falls ein gefährliches Lebensmittel auf dem Markt ist, aber kein Krankheitsfall gemeldet wurde, besteht Status 1 (Zero). Bei Notfallsituationen, die vom Gesundheitsministerium gemeldet werden, aber nicht direkt Südtirol betreffen, wird Status 2 (Alpha) ausgerufen, der in Status 3 (Alpha) übergeht, falls eine akute lebensmittelbedingte Infektionskrankheit oder Parasitose oder eine chemisch-physikalische Verunreinigung auftreten, die einen bedeutenden Teil der Bevölkerung betreffen. Stufe 7 (Bravo) tritt ein, wenn dringende Krankenhausaufenthalte durch lebensmittelbedingte Infektionskrankheiten zu verzeichnen sind, wobei die Quelle der Verseuchung festgestellt wurde. Ist die Quelle der Verseuchung hingegen unbekannt, wird Stufe 8 (Bravo) ausgerufen. Bravo hat vier weitere Stufen, von 9 bei Naturkatastrophen, 10 bei Sabotage bis 12 (Multi-Szenario). Der Krisenstab ruft Stufe 13 (Charlie) aus, wenn eine unmittelbare Gefahr festgestellt wurde.

Arbeitsgruppe

Für die Erstellung des Landesnotfallplans für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich zusammensetzt aus: Alessandro Fugatti vom betrieblichen Tierärztlichen Dienst, Ernst Stifter vom Landestierärztlichen Dienst, Luca Verdi vom Labor für physikalische Chemie, Dagmar Regele, Direktorin des Departments für Gesundheitsvorsorge des Sanitätsbetriebs, Luca D’Ambrosio vom Labor für Lebensmittelanalysen, Alberta Stenico vom Biologischen Landeslabor, Maria di Tommaso vom Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit Bozen sowie Referentin für Lebensmittelsicherheit für die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit innerhalb des Departments für Gesundheitsvorsorge, Matteo Vischi von der Agentur für Bevölkerungsschutz, Karin Bianchini vom Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit und Martina Born vom Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit Meran.

LPA