
Schwimmbäder, Hallenbäder, Thermalanlagen, Turnhallen
Die Tätigkeiten der Turnhallen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Schwimm-, Sportzentren und Thermalanlagen sind ausgesetzt mit Ausnahme jener mit verpflichtenden Gesundheitseinrichtungen oder welche Dienstleistungen erbringen, die zu den essentiellen Betreuungsstandards gehören.