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Finanzielle Leistungen für SeniorenInnen und pflegebedürftige Menschen
Soziales Mindesteinkommen
Alleinstehende und Familien haben Anspruch auf einen Grundbetrag zur Befriedigung der Grundbedürfnisse. Wer nicht über dieses soziale Mindesteinkommen (siehe Tabelle Jahr 2013) verfügt, kann bei der Finanziellen Sozialhilfe (beim Sozialsprengel) um den Fehlbetrag ansuchen.
Sonderleistungen
Personen bzw. Familien die sich in einer persönlichen und familiären Notsituation befinden und dringende, nicht aufschiebbare Ausgaben bestreiten müssen, können bei der Finanziellen Sozialhilfe um eine einmalige Unterstützung ansuchen.
Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten
NEW: Ab 1. Januar 2013: eine neue Regelung für den Mietbeitrag - Die Landesregierung legt Wohngeld (Wobi) und die Leistung Miete und Wohnungsnebenkosten (FSH-Sozialsprengel) zusammen.
Taschengeld
Das Taschengeld (siehe Tabelle Jahr 2013) wird Personen oder Familien gewährt, die in bestimmten stationären Diensten untergebracht sind und die mit ihren eigenen Einkommen und Vermögen nicht in der Lage sind, für die kleinen täglichen Ausgaben aufzukommen.
Aufrechterhaltung des Familienlebens und des Haushaltses
Einzelpersonen oder Familien wird ein monatlicher Zuschuss für die Aufrechterhaltung des Familienlebens und des Haushalts gewährt, unter anderem auch zur Vermeidung einer allfälligen Aufnahme in einen stationären Dienst.
Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe
Ab 1. September 2011 regelt der Artikel 25 des D.LH vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung, die neue Leistung: „Selbstbestimmtes leben und gesellschaftliche Teilhabe“.
Transportkosten
Menschen mit einer bleibenden Behinderung, die weder die ordentlichen öffentlichen Transportmittel benutzen noch selbst fahren können, wird eine Vergütung von Transportkosten gewährt.
Erwerb und/oder Umbau von Transportmitteln
Menschen, die eine bleibende Behinderung der unteren oder oberen Gliedmaßen haben und deshalb ein behindertengerechtes Fahrzeug benötigen, können um eine Vergütung für den Umbau des eigenen Fahrzeugs ansuchen.
Anpassung von Fahrzeugen für Familienmitglieder
Personen die einen Familienangehörigen haben, der eine Behinderung (im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 des Landesgesetz vom 30. Juni 1983, Nr. 20) hat, wird ein Zuschuss für den Umbau eines Fahrzeuges gewährt. Wer fortwährend in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, gilt nicht als im gemeinsamen Haushalt lebend.
Hausnotrufdienst
Allein Wohnenden über 65 Jahren und Personen, die den Dienst aus anderen Gründen benötigen, die von zuständigen Sozialsprengel zu bestätigen sind, den Dienst benötigen, wird ein monatlicher Zuschuss für den Hausnotrufdienst gewährt.
Sektion Einsprüche des Landesbeirates für das Sozialwesen
Gegen die Entscheidungen zu den Massnahmen der Finanziellen Sozialhilfe und zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste seitens der zuständigen Sozialsprengel, kann der Bürger Einspruch einreichen.
Pflegegeld
Seit Januar 2011 erfolgt die Auszahlung des Pflegegeldes über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE).
Dienstgutscheine
Ein Dienstgutschein ist ein Guthaben an monatlichen Hauspflegestunden, das vom Einstufungsteam der Pflegesicherung verordnet wird.
Rekurs im Bereich der Pflegesicherung
Falls die pflegebedürftige Person bzw. deren gesetzlicher Vertreter der Meinung sind, dass die Einstufung nicht dem Pflege- und Betreuungsbedarf der pflegebedürftigen Person entspricht, kann Berufung bei der Landesberufungskommission eingelegt werden.