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Heilbehelfe / Sanitätsartikel
Der Arzt verschreibt die notwendigen Produkte und der Bürger erhält vom Sprengel/Verwaltungsdienst des Territoriums einen Ausweis (für max. 12 Monate) oder die Abstempelung des Rezeptes. Die Heilbehelfe werden in der Apotheke oder bei den vertragsgebundenen Sanitätshäusern abgeholt.
Der Sanitätsbetrieb versorgt kostenlos Zivilinvaliden, Kriegs- und Dienstinvaliden, minderjährige Invaliden (mit permanenter Invalidität), Bürger in einer besonderen Situation (nicht selbständige Bürger in Erwartung der Zivilinvaliditätsanerkennung) mit folgenden Hilfsmitteln:
- Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Betten, Gehhilfen)
- Prothesen (z.B. für Gliedmaßen, Hörprothesen)
- Orthesen (z.B. orthopädische Mieder; orthopädische Schuhe, Stützapparate)
Falls das Amt für Zivilinvaliden des zuständigen Gesundheitsbezirkes des Südtiroler Sanitätsbetriebes einen Heilbehelf nicht gewährt, ist es möglich, Rekurs beim Amt für Gesundheitssprengel mit Sitz in der Kanonikus-Michael-Gamperstr. 1 in Bozen einzureichen.
Gewährung von Heilbehelfen, Verbandsmaterial, Diätprodukten
Der Arzt verschreibt die notwendigen Produkte und der Bürger erhält vom Verwaltungsdienst des Territoriums einen Ausweis oder die Abstempelung des Rezeptes. Die Heilbehelfe sind in der Apotheke oder bei den konventionierten Sanitätshäusern abzuholen.
Verteilung von Hilfsmitteln
Der Sanitätsbetrieb versorgt kostenlos Zivilinvaliden, Kriegs- und Dienstinvaliden, Minderjährige mit permanenter Invalidität, nicht selbständige Bürger in Erwartung der Zivilinvaliditätsanerkennung mit: Hilfsmitteln, Prothesen und Orthesen.
Rekurs im Falle von nicht Gewährung eines Heilbehelfes
Falls das Amt für Zivilinvaliden des zuständigen Gesundheitsbezirkes einen Heilbehelf nicht gewährt, ist es möglich, Rekurs beim Amt für Gesundheitssprengel mit Sitz in der Kanonikus Michael Gamperstr. 1 in Bozen einzureichen.