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Sektion Einsprüche des Landesbeirates für das Sozialwesen
Gegen die Entscheidungen zu den Massnahmen der Finanziellen Sozialhilfe und zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste seitens der zuständigen Sozialsprengel, kann der Bürger Einspruch einreichen. Die Sektion für Einsprüche entscheidet über die gegen die öffentlichen Träger der Sozialdienste eingereichten Beschwerden über die Erbringung der Leistungen, sowie in Streitfällen bezüglich der Einlieferung und stationären Unterbringung.
Die Sektion Einsprüche hat ihren Sitz bei der Abteilung Familie und Sozialwesen (Amt für Senioren und Sozialsprengel), IV. Stock, Canonicus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen.
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