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Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten

NEW: Ab 1. Januar 2013: eine neue Regelung für den Mietbeitrag - Die Landesregierung legt Wohngeld (Wobi) und die Leistung Miete und Wohnungsnebenkosten (FSH-Sozialsprengel) zusammen.

Bedürftigen Familien oder Einzelpersonen wird ein Beitrag für die Miete und die Wohnungsnebenkosten gewährt. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe der diesbezüglichen belegten Ausgaben, von der wirtschaftlichen Lage der Familie und von der Landesregierung als „angemessene Miete"  festgelegten Betrag ab. Voraussetzung ist ein regulärer Mietvertrag. Ein möglich erhaltenes "Wohngeld" von Seiten des Wohnbauinstituts wird in Abzug gebracht.

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