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Pflegesicherung
Mit Beginn des Jahres 2008 kam das Landesgesetz vom 12. Oktober 2007, Nr. 9 „Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“ landesweit zur Umsetzung. Dadurch wurde der Grundstein gelegt für eine einheitliche Sicherung der Pflege, finanziert aus dem Sozialfonds des Landes, ohne direkte Beteiligung der Bürger. Eine sozialpolitische Entscheidung von großer Tragweite für alle Bürger der Autonomen Provinz Bozen.
Ziel dieses Landesgesetzes ist es, die grundlegenden Hilfeleistungen in der Pflege zu Hause oder im gewohnten Umfeld finanziell zu unterstützen, um so eine größtmögliche Eigenständigkeit des pflegebedürftigen Menschen im täglichen Leben zu fördern.
Für die pflegenden Familien soll das Pflegegeld darüber hinaus ein Zeichen der Anerkennung für ihren unschätzbaren und unverzichtbaren Dienst sein und zugleich Ansporn und Ermutigung, um auch in Zukunft mit persönlichem Einsatz und innerer Überzeugungskraft die Pflege kranker und betagter Menschen zu garantieren. Dabei werden sie von professionellen Diensten und Pflegeeinrichtungen unterstützt.
Für Informationen, wichtige Dienste und Kontaktadressen sehen Sie folgende Publikationen:
- "Die Pflegesicherung" (Südtirol hilft mir)
- "Die Pflegesicherung - Umsetzung" (Südtirol hilft mir)
- "Pflegesicherung: Zwei Jahre Landesgesetz - eine Zwischenbilanz" (Südtirol hilft mir)
- "Südtirol hilft mir - Rat und Hilfe in schwierigen Lebenslagen"(Kapitel 1. Alt sein")
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Kontaktnummern:
- über Pflegeeinstufung und Dienstgutscheine: Dienst für Pflegeeinstufung – Tel. 0471 418332 oder 418337
- zur Auszahlung des Pflegegeldes, der Zusatzversicherung für pflegende Angehörige, den finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden: Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE – Tel. 0471 418321/22 oder 418315
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Pflegegeld
Seit Januar 2011 erfolgt die Auszahlung des Pflegegeldes über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE).
Pflegetelefon 848 800277
Das Pflegetelefon (848 800277) ist ein eigens eingesetzter Beratungsdienst des Landes, der die Anliegen der betroffenen Personen und der Familien in den Mittelpunkt stellt.
Pflegeeinstufung
Im Rahmen der Pflegesicherung ist die Pflegeeinstufung die Maßnahme zur Feststellung des Pflegebedarfs.
Dienstgutscheine
Ein Dienstgutschein ist ein Guthaben an monatlichen Hauspflegestunden, das vom Einstufungsteam der Pflegesicherung verordnet wird.
Rekurs im Bereich der Pflegesicherung
Falls die pflegebedürftige Person bzw. deren gesetzlicher Vertreter der Meinung sind, dass die Einstufung nicht dem Pflege- und Betreuungsbedarf der pflegebedürftigen Person entspricht, kann Berufung bei der Landesberufungskommission eingelegt werden.
Gesetzgebung
Hier können Sie die Beschlüsse und das Landesgesetz zur Pflegesicherung herunter laden. Sie sind auch in der Beschreibung der einzelnen Leistungen zu finden.