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Beitrag für Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Sozialbereich

Artikel 20 bis des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13  "Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen" in geltender Fassung.

Das Land kann Privatpersonen oder öffentlichen und privaten Körperschaften einen Beitrag gewähren für die Durchführung von Studien und Untersuchungen im Sozialbereich.

Die Ansuchen sind dem zuständigen Amt einzureichen:

  • dem Amt für Familie, Frau und Jugend für Studien und Untersuchungen im Bereich Jugend, Familie und Sozialdevianz;
  • dem Amt für Senioren und Sozialsprengel für Studien und Untersuchungen im Bereich Senioren, sowie Gesundheitssprengeln und Dienste;
  • dem Amt für Menschen mit Behinderung für Studien und Untersuchungen im Bereich der Menschen mit Beeinträchtigungen.

Klicken Sie auf einen der folgenden Links. Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.