Führerscheine und berufliche Qualifikationen
Zur Zeit gelten wegen der Convid-19-Krise einige Aufschübe für verschiedene Fälligkeiten im Bereich Führerscheine und Fahrbefähigungen, hier eine Auflistung der häufigsten Fragen.


Anträge Führerscheine
Erlangung oder Umschreibung von Führerscheinen werden beim Schalterdienst beantragt.

Führerscheinverlängerung
Mindestens alle 10 Jahre, je nach Art des Führerscheins und Alter des Inhabers

Führerscheinrevision
Ärztliche Revision über die psychophysische Eignung oder technische Revision des Führerscheines bei Erschöpfung der Führerscheinpunkte

Berufliche Qualifikationen
Fahrschullehrer, Fachliche Eignung für den Personenverkehr und den Gütertransport, Gefahrgutbeauftragter, Seilbahnbediensteter
Änderung Wohnsitz
Die Wohnsitzangabe des Inhabers ist in den neuen Führerscheinen nicht mehr notwendig. Mit dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 2 vom 16. Jänner 2013 wurde der Artikel 116, Absatz 13 der Straßenverkehrsordnung dementsprechend abgeändert.
Dies hat nun zur Folge, dass auch jenen Inhabern, die noch vor Inkrafttreten des oben angeführten Gesetzes den Führerschein erhalten haben, im Falle einer Änderung des Wohnsitzes oder Domizils der Aufkleber für die Richtigstellung der Adresse auf dem Führerschein nicht mehr zugestellt wird.
Führerscheinamt
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3
39100 Bozen
Tel.: +39 0471 41 5400 oder 5401
E-Mail: fuehrerscheine.patenti@provinz.bz.it
PEC: fuehrerscheine.patenti@pec.prov.bz.it
Öffnungszeiten
Führerscheinamt
Mo., Di., Mi., Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr
Do.: 8.30 - 13.00, 14.00 - 17.30 Uhr
Schalterdienst der Abteilung Mobilität
Mo., Di., Mi., Fr.: 8.30 - 12.00 Uhr
Do.: 8.30 - 16.00 Uhr
Schalterdienst der Abteilung Mobilität
RiBo-Center, Rittner Straße 12,
39100 Bozen
Tel.: +39 0471 41 35 20 / 35 21
E-Mail: schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it