Fahrschullehrer und Fahrlehrerprüfung
Im Jahr 2019 finden die Prüfungen für die Feststellung der Lehrbefähigung als Fahrschullehrer und Fahrlehrer an folgenden Tagen statt:
- NEUES DATUM 05.04.2019
- 08.05.2019
- 08.10.2019
- 06.11.2019
2011 wurde die Ausbildung und Weiterbildung der Fahrlehrer in Theorie und Praxis neu geregelt.
Theorielehrer
Angehende Theorielehrer müssen
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- die Matura bestanden haben,
- dürfen nicht zum Gewohnheits-, Berufs- oder Hangverbrecher erklärt worden sein,
- müssen mindestens über den B Führerschein verfügen
und einen theoretischen Vorbereitungskurs von 145 Stunden besucht haben.
Die Prüfung besteht aus vier Teilen:
- Zwei Fragebögen (wie bei der theoretischen Führerscheinprüfung)
- eine schriftlichen Prüfung
- eine simulierte Unterrichtseinheit
- eine mündliche Prüfung
Praxislehrer
Angehende Praxislehrer müssen
- mindestens 21 Jahre alt sein,
- die Matura bestanden haben,
- dürfen nicht zum Gewohnheits-, Berufs- oder Hangverbrecher erklärt worden sein,
- müssen mindestens über den Führerschein verfügen, für den sie Fahrlehrer machen wollen (für Inhaber von Fahrschulen gelten noch weitere Bestimmungen)
und einen theoretischen Vorbereitungskurs von 80 Stunden und einen Praxiskurs von 40 Stunden oder 32 Stunden besucht haben (je nach dem über wie viele Führerscheinarten der Kandidat verfügt.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
- Zwei Fragebögen (wie bei der theoretischen Führerscheinprüfung)
- eine mündliche Prüfung
- eine simulierte Unterrichtseinheit
Prüfungstermine
Im Jahr 2017 finden noch zwei Prüfungen statt: 20.09.2017 und 25.10.2017