Seilbahnpersonal
Meldung des Seilbahnpersonals
Das Seilbahnpersonal, das für die Betriebsabwicklung angestellt ist, ist dem Amt für Seilbahnen vor der Inbetriebnahme der Anlage in den öffentlichen Dienst zu melden:
Häufung der Obliegenheiten des Personals
Bei Häufung der Obliegenheiten des Personals ist ein Antrag beim Amt für Seilbahnen einzureichen:
Ernennung des Maschinisten als Betriebsleiter
Es besteht die Möglichkeit den Maschinisten für eine beschränkte Zeit als Betriebsleiter von Seiten des Verantwortlichen Technikers ernennen zu lassen:
Prüfungen
Befähigungsnachweise
Erste Ausstellung des Befähigungsnachweises:
- Notwendige Unterlagen, siehe Zulassung zur Prüfung
Erneuerung des Befähigungsnachweises:
Neues Abzeichen
Bei Verlust des Abzeichens ist ein Antrag beim Amt für Seilbahnen zu stellen, um ein neues Abzeichen mit neuer Erkennungsnummer zu erhalten: