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Begleitetes und betreutes Wohnen: Ausbau und Qualität absichern

Die Landesregierung hat heute beschlossen, das begleitete und betreute Wohnen weiter zu fördern. „Ziel ist es, die wohnortnahe Betreuung und Begleitung auszubauen“, sagt LRin Deeg.

Zu fit fürs Seniorenwohnheim, zu pflegebedürftig für zu Hause: Im begleiteten und betreuten Wohnen gibt es für Senioren eine "Zwischenform" des Wohnens. (Foto LPA)

In Südtirol haben 104.113 Bürgerinnen und Bürger das 65ste Lebensjahr bereits überschritten, 16.362 Personen davon sind pflegebedürftig. 4400 Menschen leben momentan in einem der 76 Seniorenwohnheimen, ein Großteil der Pflegebedürftigen jedoch lebt zu Hause.

Dienst nahe an den Menschen

Für jene Bürgerinnen und Bürger, die zu fit fürs Seniorenwohnheim sind, jedoch nicht mehr autonom und selbstständig zu Hause wohnen können, gibt es die Möglichkeit des begleiteten und betreuten Wohnens. "Dadurch bieten wir einen Dienst an, der nahe an den Menschen, bedürfnisorientiert und flexibel arbeitet und damit eine wichtige Brückenfunktion übernimmt. Dies wollen wir - auch aufgrund der steigenden Nachfrage - stärker ausbauen", unterstreicht Soziallandesrätin Waltraud Deeg.

Unterschiedliche Betreuungsformen fördern

Heute (30. Juli) hat die Landesregierung Akkreditierungsrichtlinien für die bestehenden und künftigen Dienste gutgeheißen. berichtete Deeg in der anschließenden Pressekonferenz: "Unser Ziel ist es, noch mehr Dienste zu ermöglichen und diese gleichzeitig qualitativ zu optimieren." Auch in Südtirol nehme die Nachfrage nach einem "Zwischenangebot" zwischen einer Betreuung zu Hause und jener in einem Seniorenwohnheim weiter zu. Das Personal in den Seniorenwohnheimen leiste großartige Arbeit, sagt die Landesrätin. Auch um sie und die gesamte Einrichtung zu entlasten, sollen unterschiedliche Formen gefördert werden, bei denen ältere Menschen entweder zu Hause oder in Wohngemeinschaften aktive Unterstützung in ihrem Alltag erhalten. "Es geht darum ein differenziertes Angebot weiterzuentwickeln", erklärt die Landesrätin.

An Bedarf anpassen

Beiden Diensten gemeinsam sind die Betreuungs- und Pflegeleistungen, die zugunsten und je nach Bedarf der Nutzer angeboten werden.

Beim begleiteten Wohnen unterstützt eine Bezugsperson Seniorinnen und Senioren in ihrem Alltag in einer (Senioren-)Wohnung. Die Bezugsperson ist täglich anwesend, übernimmt kleinere Arbeiten, unterstützt bei Behördengängen oder Arztbesuchen und erbringt sporadisch einfache Hilfsleistungen.

Beim betreuten Wohnen dagegen ist der Pflegebedarf höher. darum übernimmt das Personal neben Betreuungsleistungen auch Reinigungsarbeiten, kümmert sich - gemeinsam mit den Bewohnern - um die Zubereitung der Mahlzeiten und erbringt weitere Leistungen.

Momentan werden 285 Plätze von 20 Dienstträgern, vor allem von Trägerstiftungen von Seniorenwohnheimen, Bezirksgemeinschaften und Gemeinden, angeboten. Der monatliche von den Bewohnern bezahlte Tarif ist variabel und hängt vom gewählten Dienst, aber auch von den zusätzlich benötigten Betreuungs- und Pflegeleistungen ab. Das begleitete und betreute Wohnen wurde in Südtirol 2014 eingeführt, 2017 wurde der Dienst flexibler geregelt. Das Land unterstützt vor allem über Investitionsbeiträge und gibt Anreize, um das Angebot weiter qualitativ und bedarfsorientiert auszubauen.

"Der heutige Beschluss ist ein weiterer Sprung in Richtung Qualitätsabsicherung und Optimierung der Dienste, zum Wohle unserer Seniorinnen und Senioren", sagt Landesrätin Deeg. Die heute verabschiedeten Akkreditierungsrichtlinien sind vom zuständigen Amt für Senioren in enger Zusammenarbeit mit den aktiven Trägerkörperschaften ausgearbeitet worden und integrieren bestehende Bestimmungen mit neuen Vorgaben. Die neuen Richtlinien gelten für Akkreditierungen der bestehenden und der neuen Dienste ab 1. Jänner 2020.

ck

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Beschlüsse der Landesregierung vom 30.07.2019