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Öffentlicher Dienst: Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen

Die Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag sind nach 13 Verhandlungsrunden abgeschlossen. Über den ausverhandelten Teilvertrag wird am Dienstag die Landesregierung befinden.

Öffentliche Delegation und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben heute die BÜK-Vertragsverhandlugnen erfolgreich abgeshclossen. (Foto: LPA/Barbara Franzelin)

Die öffentliche Delegation um Generaldirektor Alexander Steiner und die Mehrheit der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben heute Mittag (27. November) den Entwurf eines BÜK-Teilvertrags unterzeichnet. "Der heute besiegelte Teilvertrag ist das Ergebnis langer und intensiver Verhandlungen und stellt eine Lösung für 33.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst dar", erklärte der Generaldirektor.  "Die öffentliche Hand stellt über diesen Teilvertrag fast 175 Millionen Euro bereit, 127 davon für Landes- und Sanitätspersonal. Das sind fast zwei Drittel der für den Dreijahreszeitraum 2019-21 insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel", rechnet Steiner vor.

Erfreut über die Einigung zeigt sich Landeshauptmann und Personallandesrat Arno Kompatscher: "Wir wissen, dass die Qualität der Verwaltungsarbeit stark von der Motivation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abhängt. Mit dem heute ausverhandelten Teilvertrag will der Arbeitgeber Land ein starkes Zeichen der Motivation und Anerkennung setzen."

Vier Neuerungen

Der nun endgültig ausverhandelte Teilvertrag beinhaltet vier Neuerungen. Die erste betrifft die Inflationsanpassung. Ab Januar 2020 wird die Inflationsanpassung in Höhe von 1,9 Prozent, bestehend aus 0,9 Prozent für 2019 und 1,0 Prozent für 2020 ausbezahlt. Die Nachzahlung der Inflationsanpassung von 0,9 Prozent für das gesamte Jahr 2019 wird ebenfalls innerhalb der ersten Monate 2020 erfolgen. Die dritte
Inflationsanpassung, in Höhe von 1,1 Prozent wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 garantiert, vorausgesetzt die Vertragsparteien einigen sich auf ein neues
Lohngefüge.

Die zweite Neuerung betrifft die "generelle Aufwertung der Arbeit in einem mehrsprachigen Arbeitsumfeld", wie es der Personaldirektor des Landes, Albrecht Matzneller, ausdrückte. Demnach wird eine neue Quote der Zweisprachigkeitszulage eingeführt. "Mit dieser neuen Quote B honorieren wir auch Mitarbeitende, die einen höheren Zweisprachigkeitsnachweis haben, als für ihre Berufskategorie vorgesehen", informierte Generaldirektor Steiner. "Das Land nimmt allein für diese neue Zulage 19 Millionen Euro in die Hand."

Weitere rund 17 Millionen Euro stehen für die Ausbezahlung der Leistungsprämien 2019 bereit, die im Frühjahr erfolgen soll. Die vierte Neuerung betrifft schließlich das Personal im pädagogischen Bereich, wie Lehrpersonen, Kindergärtnerinnen und pädagogische Mitarbeiterinnen, für die eine neue Berufszulage vorgesehen oder die bestehende erhöht wird.

Weitere Schritte

Der heute von der öffentlichen Delegation und den Gewerkschaften unterzeichnete Teilvertragsentwurf wird am Dienstag (3. Dezember) der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet. Dann kann die abschließende und endgültige Unterzeichnung erfolgen. 

LPA/jw

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