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Region genehmigt Rentenabsicherung für Gemeindeverwalter

Der Regionalrat hat im Rahmen der Genehmigung des Haushaltsgesetzes die Neuregelung der Altersabsicherung für Gemeindeverwalter gutgeheißen.

Assessor Claudio Cia ist in der Region für die öffentlichen Körperschaften zuständig. (Foto: LPA/Franco Grigoletto)

Gestern (10. Dezember) hat der Regionalrat im Rahmen der Genemigung des Haushaltsgesetzes die Neuregelung der Altersabsicherung für Gemeindeverwalter gutgeheißen. Damit seien wichtige Fragen noch vor der Abhaltung der nächsten Gemeinderatswahlen am 3. Mai 2020 geklärt worden, erklärt der zuständige Regionalassessor Claudio Cia. Die getroffene Regelung betrifft die Rentenabsicherung für Bürgermeister, Vizebürgermeister, Gemeindereferenten und Präsidenten der Bezirksgemeinschaften, die keiner abhängigen Beschäftigung nachgehen.

"Wir haben damit eine bestehende Benachteiligung beseitigt", hebt Cia hervor. Schließlich solle das Engagement für die Allgemeinheit nicht zum Nachteil für die eigene Rentensituation gereichen. Zudem wurde eine Abfertigung in der Höhe eines Monatsgehalts für jene Verwalter, die mindestens 30 Monate im Amt sind eingeführt. Eine ähnliche Regelung gebe auf gesamtstaatlicher Ebene bereits seit dem Jahr 2000, hebt Assessor Cia hervor. 

"Das Bürgermeisteramt kommt einem Vollzeitjob gleich, dies muss auch im Hinblick auf die persönliche Altersabsicherung berücksichtigt werden", betont Cia. Mit der gestern verabschiedeten Regelung würde die Region die Bedeutung der Gemeinden, ihre Verwalter sowie deren Arbeit anerkennen.

LPA/fg/ck

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