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Eine erste Million Euro für zwischengemeindliche Zusammenarbeit

351 Millionen Euro für die Gemeindenfinanzierung 2020, dazu erstmals über eine Million zur Stärkung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit: Beides hat die Landesregierung heute beschlossen.

Gemeinden erhalten die neue Finanzierung dann, wenn sie durch die zwischengemeindliche Zusammenarbeit die Effizienz ihrer Dienste erhöhen. (Foto: LPA)

In zwei Beschlüssen hat sich die Landesregierung heute (17. Dezember) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher mit der Finanzierung der Gemeinden beschäftigt. Zum einen hat sie sie rechtzeitig vor Jahresende die Gemeindenfinanzierung 2020 beschlossen. Ein Novum stellt dagegen der zweite Beschluss dar. Mit ihm setzt die Landesregierung das um, wofür sie selbst im November die Weichen gestellt hatte: Die Stärkung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit.

Bis zum 3. Dezember konnten Gemeinden beim Land um Finanzierung für die zwischengemeindliche Führung von Diensten im Jahr 2019 ansuchen. 18 Gemeinden haben bis zu diesem Zeitpunkt in der Landesabteilung für örtliche Körperschaften eine solche Finanzierung beantragt. Heute hat die Landesregierung insgesamt 1,12 Millionen Euro bereitgestellt, um die Zusammenarbeit von Gemeinden zu finanzieren. Berücksichtigt wurden die Anträge von 17 Gemeinden. Mit 345.000 Euro geht der höchste Betrag an die Gemeinde Vahrn, die mit den Gemeinden Franzensfeste, Mühlbach, Natz-Schabs und Rodeneck ein optimales Einzugsgebiet bildet. Mit 203.000 Euro folgt die Gemeinde Riffian: Sie arbeitet mit den Gemeinden Tirol, Kuens, Schenna und Hafling zusammen. Es folgen Laurein (69.000 Euro) und Algund (68.750 Euro), die jeweils mit Ulten, St. Pankraz, Unsere Liebe Frau im Walde und Proveis beziehungsweise Marling, Tscherms und Plaus im Verbund sind.

"Eine gemeinsame Führung des Sekretärsdienstes hat unter den Gemeinden bereits Schule gemacht", informierte Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher nach der heutigen Regierungssitzung: "Viele der heute genehmigten Finanzierungen sind dafür bestimmt. Einige Gemeinden arbeiten aber auch schon längere Zeit in verschiedenen Bereichen gut zusammen; sowohl größere, aber besonders auch Kleingemeinden wie Laurein und Proveis. Sie betreiben beispielsweise die Personalverwaltung, das Rechnungswesen und die Steuer- und Gebührenverwaltung gemeinsam."

Die Voraussetzungen für eine Stärkung der zwischengemeindlichen hatte die Landesregierung Ende November geschaffen. Dabei hatte sie zum einen optimale Einzugsgebiete für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit festgelegt, zum anderen die Voraussetzung und Spielregeln für die Finanzierungen geschaffen. Zur Verfügung stehen für diesen Zweck insgesamt sieben Millionen Euro an regionalen Geldmitteln für drei Jahre. 

351 Millionen Euro für die Gemeindenfinanzierung

Der zweite Beschluss betrifft die Gemeindenfinazierung, für die das Land den Gemeinden im Jahr 2020 einen Gesamtbetrag von 350.840.000 Euro zur Verfügung stellen wird.

Die Landesregierung berücksichtigt dabei weitgehend einen Vereinbarungsentwurf zur Gemeindenfinanzierung , den das Koordinierungskomitee für die Gemeinden erarbeitetet hatte. So wird bei der Bemessung der laufenden Ausgaben neben dem Finanzbedarf auch die Finanzkraft und wirtschaftliche Effizienz der Gemeinde berücksichtigt. "Angesichts der besonderen Aufgaben, die die Gemeinde Bozen in den Bereichen Flüchtlinge, Obdachlose und soziale Randgruppen zu bewältigen hat, wird ihr ein Zusatzbetrag von zwei Millionen Euro zugewiesen", berichtet der Landeshauptmann. In eigenen Teilbereichen gibt es auch Finanzierungen für Betrieb und Instandhaltung des übergemeindlichen Radwegenetzes, für die Tilgung von Darlehen, zur Abdeckung von Kapital- und Investitionsausgaben und zur Finanzierung des Südtiroler Gemeindeverbands.

Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass das Land den Gemeinden bei den Mehrkosten zur Seite springt, die der neue Führungskräfte-Kollektivvertrag verursacht. Das Land beteiligt sich auch an den Kosten für übergemeindliche Schulbauvorhaben oder für den Betrieb von Pflichtschulen, wenn der Anteil der gemeindefremden Schüler über fünf Prozent liegt. Die Zuständigkeit für die Musikschulgebäude wechselt für 2020 an das Land.

LPA/jw

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Beschlüsse der Landesregierung vom 17.12.2019