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Landesregierung genehmigt Entwurf zum Omnibusgesetz

Der Entwurf zum Omnibusgesetz steht. Die Artikel schlagen Änderungen verschiedener Landesgesetze vor, darunter auch die Reorganisation des Tourismussektors.

Ein Artikel im Entwurf zum Omnibusgesetz sieht Vereinfachungen in der Organisation des Tourismussektors vor. (Foto: IDM/Frieder Blickle)

Die Landesregierung hat heute (17. Dezember) das Omnibusgesetz verabschiedet, das der Südtiroler Landtag im März behandeln wird. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Sitzung der Landesregierung erklärte, enthält der Entwurf 24 Artikel und ist in vier Bereiche unterteilt, die den Gesetzgebungsausschüssen des Landtags entsprechen. "Es war dies ein berechtigter Wunsch des Landtags, weil diese Vorgehensweise die Behandlung im Landtag erleichtert und klarer macht. Diesem Wunsch sind wir gerne nachgekommen", sagte der Landeshauptmann.

Vereinfachung im Tourismussektor

Ein Artikel betrifft eine Reform der im Jahr 2017 verabschiedeten neuen Tourismusorganisation. Sie sollte die Zusammenarbeit zwischen der IDM Südtirol, den neu geschaffenen drei Destinationsmanagementeinheiten DME und den Tourismusvereinen erleichtern. Wie der Landeshauptmann berichtete, "hat es damals Bedenken gegenüber einer zu starken Zentralisierung der Entscheidungen in Bozen gegeben." Man sei der damaligen Forderung nach verschiedenen Gremien nachgekommen, um die Mitentscheidung zu sichern. "Diese Bedenken haben sich verflüchtigt", sagte Kompatscher, "und wir wurden nun um eine Vereinfachung geben, um die Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und effizienter zu machen." Daher wurde nun der Fachbeirat abgeschafft und dafür das Präsidentenkollegium aufgewertet. Auf mindestens vier pro Jahr wurde die Zahl der Treffen dieses Kollegiums mit dem IDM-Manager der Außenstelle gesenkt. Diese Manager sind für die Tourismuswerbung zuständig.

Sprachkurse für das Gesundheitspersonal

Mit Blick auf den bekannten Personalnotstand im Gesundheitsbereich schlägt die Landesregierung mit einem weiteren Artikel im Omnibusgesetz vor, dass das Land Sprachkurse für Gesundheitspersonal zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises organisieren und finanzieren kann. "Um über das bereits bestehende Kursangebot des Gesundheitsdienstes hinaus weitere Kurse finanzieren zu können, war dieser normative Schritt nötig", erklärte der Landeshauptmann, dessen Hauptziel bleibt, "das Südtiroler Gesundheitssystem in die Lage zu versetzen, im Sinne der Pazienten auch in Zukunft sowohl die Zweisprachigkeit als auch einen effizienten und kapillaren Dienst zu garantieren."

LPA/mb/gst

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Beschlüsse der Landesregierung vom 17.12.2019