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Neue Geräte- und Fahrzeugausstattung für Krankenhäuser und Sprengel

Der Sanitätsbetrieb kann weitere Geräte, Fahrzeuge und anderen Güter im Wert von 4,5 Millionen Euro ankaufen. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen.

Ultraschallgeräte, Elektrokardiographen, Babywaagen, digitale Röntgengeräte und vieles mehr: 4,5 Millionen Euro gibt es für die neue Ausstattung im Gesundheitswesen. (Foto: LPA/Ivo Corrà)

In ihrer heutigen (17. Dezember) Sitzung hat die Landesregierung die Zuweisung von Geldmitteln an den Sanitätsbetrieb beschlossen, um den Ankauf von Geräten, Fahrzeugen und anderen Gütern für die Erbringung von Gesundheitsleistungen zu ermöglichen. Insgesamt werden für die beiden Ankaufsprogramme rund 4,5 Millionen Euro bereitgestellt.

Gesundheitslandesrat Thomas Widmann, der den Beschluss eingebracht hat, erklärt: "Dies ermöglicht den Neuankauf der Basisausstattung. Sie ist nötig ist, um eine gute Versorgungsqualität zu garantieren." Möglich wird dadurch beispielsweise der Ankauf neuer Betten, Fahrzeuge, Medikamentenschränke oder Patientenliegen für die Krankenhäuser aller vier Gesundheitsbezirke sowie für die Sprengel und territorialen Dienste. Für letztere wurde heute zusätzlich auch der Ankauf medizinischer Geräte genehmigt, darunter Ultraschallgeräte, Elektrokardiographen, Babywaagen, digitale Röntgengeräte oder Blutentnahmestühle.

Mit der Zuweisung der neuen Geldmittel kann der Sanitätsbetrieb dringend benötigte Ersatz- oder Neuanschaffungen tätigen. Wie Landesrat Widmann betont, ermöglicht die Modernisierung der Ausstattung und Geräte zudem auch Einsparungen bei der Arbeitszeit und damit indirekt geringere Kosten. "Das heißt, die Arbeit kann effizienter und damit auch kostengünstiger ausgeführt werden. Nich unerheblich auch: Die Patienten sparen Zeit und Wege, da sie verschiedene Dienste vor Ort, also in Wohnortnähe in Anspruch nehmen können, ohne eigens in Krankenhaus fahren zu müssen", sagt Widmann. Ein Beispiel dafür sind die Blutentnahmen im Sprengel: Im Jahr 2018 wurden davon rund 200.000 getätigt.

LPA/gst

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