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Berufskammern: Land lässt sich auf Verfassungsgerichtsklage ein

Die Landesregierung hat beschlossen, die im Europagesetz enthaltenen Bestimmungen zur Eintragung in Berufskammern und Berufskollegien vor dem Verfassungsgericht zu verteidigen.

In Sachen Berufskammern lässt sich das Land auf den Streit vor dem Verfasungsgericht ein. (Foto: LPA/Ivo Corra)

Um im Sine der Südtirol-Autonomie die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache bei der Berufsausübung festzuschreiben, hatte die Landesregierung im Artikel 4 des Europagesetzes 2019 die Eintragung in die Berufskammern oder Berufskollegien geregelt. Dabei nahm sie auf die Europäische Richtlinie zur Anerkennung der Berufsqualifikationen (2005/36/EG) Bezug. Das Gesetz wurde im Oktober vom Landtag genehmigt, im Dezember aber beanstandete der Ministerrat den Artikel 4 und warf die Frage der Verfassungsmäßigkeit auf.

Heute (14. Jänner) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen, sich in das Verfahren vor dem Verfassungsgericht einzulassen und die Gesetzesbestimmung zu verteidigen. "Die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache ist ein Grundprinzip der Südtirol-Autonomie", betont in diesem Zusammenhang Landeshauptmann Kompatscher, "sie muss also auch für die Ausübung eines Berufes in unserem Lande gelten. Wer eine unserer Landessprachen spricht, muss das Recht haben, in die Landesverzeichnisse der Berufskammern eingetragen zu werden."

Die Landesregierung stehe zur neuen Gesetzbestimmung, die mit den Verfassungsgrundsätzen im Einklang sei und den europäischen Vorgaben entspreche, sagte Landeshauptmann Kompatscher. Daher werde sie diese auch vor dem Verfassungsgericht verteidigen. Man sei zugleich gesprächsbereit, wenn es um Formulierungsfragen gehe.

LPA/jw

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Beschlüsse der Landesregierung vom 14.01.2020