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Coronavirus: Landeshauptmann hat weitere Verordnung unterzeichnet

Die aktuelle Verordnung ermöglicht die Telearbeit.

Die vierte Verordnung zum Coronavirus, unterzeichnt von Landehauptmann Kompatscher, erleichtert u.a. die Möglichkeiten für Telearbeit und Smart Working. (Foto: LPA/Ivo Corrà)

Die Verordnung 4/2020, die von Landeshauptmann Arno Kompatscher gestern (4. März) unterzeichnet wurde, sieht Maßnahmen vor, mit denen möglichst effizient und schnell Probleme im Zusammenhang mit dem sogenannten Coronavirus angegangen werden. Mit dieser vierten Verordnung wird es Arbeitgebern ermöglicht, für die Zeit des Ausnahmezustandes (der Ministierrat hat diesen für sechs Monate ausgerufen) ihren Mitarbeitenden Telearbeit oder andere Modelle der so genannten "agilen Arbeit" anzubieten, auch wenn es dazu keine entsprechende individuelle Vereinbarung gibt. Alle Institutionen der öffentlichen Verwaltung können zudem im Dringlichkeitswege Smart Working Arbeitsstellen einrichten.

Bereits heute Nachmittag (5. März) haben sich Generaldirektor Alexander Steiner, Generalsekretär Eros Magnago und die Führungskräfte der Landesverwaltung zu dieser Thematik beratschlagt. Es wird nun daran gearbeitet, möglichst schnell Formen des Smart Workings für Landesangestellte zu ermöglichen. Damit solle, neben den Dienstanforderungen, vor allem den Anforderungen des Gesundheitswesen, aber auch der Familien Rechnung getragen werden. 

Die Agentur für Bevölkerungsschutz, der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die betreffenden Landesressorts können - auch abweichend von den üblichen Auswahlverfahren - im Zeitraum des Ausnahmezustandes unbedingt erforderliches Personal aufnehmen, Güter und Dienstleistungen anschaffen und Ankäufe tätigen. Zudem ermöglicht die Verordnung dem Sanitätsbetrieb und der Gesundheitsabteilung des Landes den Abschluss von Vereinbarungen mit öffentlichen oder privaten Krankenhäusern, um geeignete Räumlichkeiten und Dienste zur Bewältigung des Gesundheitsnotstandes zu finden.

LPA/mb/ck

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