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Gewässerschutzplan: Auswirkungen auf Südtirols Flüsse

Die Fließgewässer sind ein wichtiger Bereich des Gewässerschutzplans des Landes. Bis 30. März können Stellungnahmen zum Planentwurf eingereicht werden.

Pfitscher Bach im Bereich des Talschlusses, Abschnitt mit natürlicher Wasserführung. (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Der Entwurf zum Gewässerschutzplan beschreibt den Zustand von 297 Südtiroler Gewässern. Auch schlägt er Maßnahmen vor, wie deren Qualität verbessert werden kann. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei die Fließgewässer. Ähnlich den Gefäßen im menschlichen Körper sind sie die Lebensadern einer Landschaft und übernehmen zahlreiche Funktionen: Sie entwässern das Gebiet, sind Lebensraum für zahlreiche Arten, stellen Beregnungswasser für die Landwirtschaft zur Verfügung, ermöglichen die hydroelektrische Produktion und ähnliches mehr.

Hochwertige Gewässerqualität bewahren

Um diese vielfältigen Funktionen aufrechtzuerhalten, werden im Gewässerschutzplan für jedes der 297 Fließgewässer die Umweltziele und entsprechende Maßnahmen definiert. So gilt es eine möglichst hochwertige Gewässerqualität zu bewahren oder wiederherzustellen. In der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird von einem guten chemischen und ökologischen Zustand gesprochen, der für alle Gewässer zu erreichen ist. Bei Gewässern mit einem sehr guten ökologischen Zustand darf sich dieser nicht verschlechtern. "Das von der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgegebene Ziel, innerhalb 2027 einen guten Zustand für alle Gewässer zu erhalten oder zu erlangen, kann nur durch die gemeinsame Anstrengung aller Betroffenen erreicht werden", unterstreicht der Landesrat für Umwelt und Energie, Giuliano Vettorato.

Flüsse und Bäche: Zustand und zukünftige Maßnahmen

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz überwacht die 297 Fließwasserkörper jeweils in einem sechsjährigen Untersuchungszeitraum. Die Ergebnisse aus den Jahren 2009-2014 belegen die hochwertige Qualität der Südtiroler Fließgewässer (siehe Tabelle): 295 Fließgewässer erreichen einen guten chemischen Zustand, bei zwei Fließgewässern ist dieser hingegen nicht gut. Was den ökologischen Zustand betrifft, wird dieser bei 47 Fließgewässern als sehr gut eingestuft, bei 232 als gut, bei 15 als mäßig und bei drei als unbefriedigend. Die bisher durchgeführten Kontrollen und Analysen für den Zeitraum 2015-2021 bestätigen größtenteils den Qualitätszustand der Gewässer 2009-2014.

Nach wie vor treten in einigen Gewässern Probleme insbesondere bei der chemischen Wasserqualität auf. Ursache hierfür ist die Überschreitung der zulässigen Höchstkonzentration eines Pflanzenschutzmittels (Chlorpyrifos-ethyl). In einigen Gewässerabschnitten wurde der gute ökologische Zustand nicht erreicht, da sie aufgrund von überhöhten Entnahmen ausgetrocknet sind. "Diese Ergebnisse erfordern weiterhin eine erhöhte Aufmerksamkeit", erklärt Landesrat Vettorato.

Um die aufgezeigten Mängel innerhalb 2027 zu beheben, sind gezielte Maßnahmen notwendig: So sind etwa die Spritztechniken in der Landwirtschaft zu verbessern und die Abstände zu den Gewässern einzuhalten. Damit könnten die versehentlichen Einleitungen und Belastungen stark reduziert werden. Mittlerweile ist der Einsatz von Chlorpyrifos-ethyl im integrierten Obstbau (Agrios) verboten und wird auch im Weinbau nicht mehr empfohlen. Die Gefahr eines Trockenfallens von Gewässern aufgrund erhöhter Entnahmen ist ebenfalls zu reduzieren: Hier sind Maßnahmen des Wassersparens und der Wasserspeicherung sowie eine bessere Koordinierung der Nutzungsnotwendigkeiten innerhalb eines Einzugsgebietes nötig. Auch bei der Erneuerung von Ableitungskonzessionen ist der Priorität von Ansprüchen und den Auswirkungen des Klimawandels stärker Rechnung zu tragen. Auch sind die Eigenheiten der Gewässer und der damit verbundenen Lebensräume im Uferbereich als wichtige Faktoren für die Erhaltung der Biodiversität aufzuwerten.

Stellungnahmen bis 30. März

Der Entwurf zum Gewässerschutzplan wurde Ende Dezember von der Landesregierung gutgeheißen und am 30. Jänner im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht. Im Rahmen der Veranstaltung "Unsere Gewässer – unsere Zukunft!" hat die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz im Februar Maßnahmen und Ziele des Gewässerschutzplans vorgestellt. Ab der Veröffentlichung haben Bürger und Interessensvertreter 60 Tage – und demnach noch bis 30. März 2020 – Zeit, um bei den Gemeinden oder der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ihre schriftlichen Stellungnahmen abzugeben. Innerhalb weiterer 60 Tage bereiten die Gemeinden dann ihre Stellungnahmen zum Gewässerschutzplan vor. Anschließend befindet der Umweltbeirat darüber, bevor der Plan zur endgültigen Verabschiedung erneut in die Landesregierung gelangt.

Der gesamte Entwurf des Gewässerschutzplans mit seinen sieben Bänden und Anlagen ist auf dem Internetportal des Landes Südtirol im Bereich Umwelt und Klimaschutz unter Gewässerschutzplan einsehbar.

LPA/mpi

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