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Beantragung von Arbeitslosengeld: Terminvereinbarung und längere Frist

Auf Terminvereinbarung und auf Fristenverlängerungen setzt das Land, um der nach der vorzeitigen Schließung touristischer Betriebe erwarteten Gesuchsflut um Arbeitslosengeld entsprechen zu können.

Über neue Verfahrensformen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld informierte heute Abend Landesrat Achammer. (Foto: LPA/Peter Natter)

Die vorzeitige Schließung von Tourismusbetrieben im Zusammenhang mit Covid-19 hat zur Folge, dass viele Beschäftigte aus dem In- und Ausland angesichts des vorzeitigen Saisonschlusses ihren Antrag auf Arbeitslosengeld nun gleichzeitig stellen. Um Lösungen zu finden und Verfahren abzustimmen, hat sich Landesrat Philipp Achammer heute (9. März) mit den Patronaten getroffen. Er hat aber auch mit dem Arbeitsministerium in Rom Kontakt aufgenommen, um eine staatsweite Terminverlängerung zu erwirken. Und schließlich hat er am heutigen Abend noch eine Verfügung unterzeichnet, mit der der Schalterdienst der Arbeitsämter im Sinne der Sicherheitsbestimmungen eingeschränkt wird.  

Arbeitslosengeld: Rund 4000 Meldungen erwartet

Wie die Meldung der Arbeitslosigkeit abgewickelt werden können, ohne die Gesundheit und Sicherheit der Antragstellenden und der Bediensteten zu gefährden, darüber tauschten sich am Nachmittag im Landhaus 1 in Bozen Landesrat Achammer und der Abteilungsdirektor für Arbeit, Stefan Luther, mit den Patronaten aus. "Die derzeitigen Bestimmungen sehen eine Meldefrist von acht Tagen vor", betonte Arbeitslandesrat Achammer. Normalerweise verteilen sich zu Saisonsende die Ansuchen auf mehrere Wochen. Angesichts der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird ein Ansturm von Meldungen erwartet. Gerechnet wird mit etwa 4000 Meldungen.

Patronat und Arbeitsämter verringern Schalterdienste 

"Der Arbeitslosenstatus kann telematisch anhand der digitalen Identität direkt beim NISF/INPS vorgenommen werden oder telefonisch über das Callcenter des Fürsorgeinstituts", sagte der Landesrat, "aber die Mehrzahl der Personen wählt den Weg über ein Patronat." Das würde zu großen Menschenansammlungen vor den Patronatsschaltern führen. "Da wir solche zum Schutz unser aller Gesundheit vermeiden müssen, werden die Patronate den Schalterdienst auf ein Minium verringern und ihre Arbeit nach telefonisch vereinbarten Terminen ausrichten", fasste Achammer die Ergebnisse der heutigen Aussprache zusammen. 

Telefonische Vormerkungen

Ähnliches gilt auch für die Arbeitsvermittlungszentren, welche die Aufgabe haben, den Arbeitslosenstatus zu bestätigen. Auch sie werden den Schalterdienst einschränken. Eine Anordnung zur teilweisen Schließung der Arbeitsämter für den Parteienverkehr, wie sie bereits in anderen Regionen Italiens erfolgt ist, wird der Arbeitslandesrat heute unterzeichnen. "Wir rufen alle Arbeitnehmenden auf, nicht ins Arbeitsamt zu gehen. Das Arbeitsamt ruft sie für die Bestätigung an", sagte Landesrat Achammer. 

Staatsweite Firstenverlängerung erwartet

Im Arbeitsministerium in Rom, zu dem der Landesrat heute Kontakt aufgenommen hat, soll hingegen eine Verlängerung der Fristen erreicht werden. "So könnten wir unsere Spielräume erweitern, ohne dass dadurch die Anspruchsberechtigten etwas verlieren", betonte Landesrat Achammer.

LPA/jw

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