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Kaminkehrdienst: Durchführungsverordnung zu Handwerksordnung geändert

Eine klarere Definition der Verantwortungen bringen die Änderungen an der Handwerksordnung, die den Kaminkehrdienst betreffen und am Dienstag von der Landesregierung genehmigt worden sind.

Die Landesregierung hat in dieser Woche die Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung und damit die Vorgaben für den Kaminkehrdienst geändert. (Foto:Konrad Lackerbeck)

Auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung am Dienstag (17. März) dieser Woche Änderungen an der Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung vorgenommen. Diese beziehen sich ausschlieβlich auf die Bestimmungen, die den Kaminkehrdienst regeln, der in Südtirol bekanntlich verpflichtend ist.

Die von der Landesregierung genehmigten Änderungen definierten - nach den Worten von Landesrat Achammer – die Verantwortungen klar und „nehmen die Betreiber von Heiz- und Feuerungsanlagen noch stärker in die Verantwortung“. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf eine unterlassene ordentliche oder periodische Reinigung der Feuerungsanlage zurückzuführen sind. Aber auch für jene, die Folge einer eigenmächtigen Inbetriebnahme neuer oder stillgelegter Feuerungsanlagen ohne Abnahme durch den zuständigen Kaminkehrer sind. Zudem wird der Betreiber verpflichtet, Änderung der Feuerungsanlage oder am Gebäude dem Kaminkehrer schriftlich zu melden. Eine solche schriftliche Meldung von Änderungen gewährleistet die Nachverfolgbarkeit.

Schließlich werden auch die Kehrtarife, wie vom Gesetz vorgesehen, an die Inflation angepasst. Dabei dient der Zeitraum Juni 2016 bis Jänner 2020 als Berechnungsgrundlage.

Die Änderungen werden nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region rechtswirksam.

LPA/jw

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