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Corona-Krise: Landesregierung beschließt Gesetzesänderungen

Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern und den Neustart zu ermöglichen hat die Landesregierung heute Gesetzesänderungen und verschiedene Maßnahmen beschlossen.

Bei der heutigen Medienkonferenz berichtete der Landeshauptmann über die von der Landesregierung beschlossenen Gesetzesänderungen als Grundlage für eine Reihe von Corona-Maßnahmen. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Nachdem sich die Südtiroler Landesregierung vor einer Woche grundsätzlich auf ein umfassendes Wirtschafts-, Familien- und Sozialpaket im Wert von über zwei Milliarden Euro verständigt hatte, hat sie heute (7. April) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Reihe von Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Mit diesen Änderungen schafft die Landesregierung die rechtlichen und finanztechnischen Grundlagen für die zahlreichen außerordentlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, Betrieben und Freiberuflern, die infolge der einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zum Teil große Umsatzeinbußen verzeichnen. Gesetzesänderungen sind unter anderem notwendig, um kleinen Unternehmen mit bis zu zwölf Mitarbeitenden mit Verlustbeiträgen unter die Arme zu greifen. Wofür die Landesverwaltung bereits Vorarbeit geleistet hat. Als weitere Voraussetzung, um das geplante Maßnahmenpaket samt Liquiditätsbeschaffung und Krediterleichterungen umsetzen zu können, hat die Landesregierung heute den Entwurf für das Abkommen mit Banken und Garantiegenossenschaften genehmigt. Dieses Einvernehmensprotokoll wird umgehend unterzeichnet und soll vorerst ein Jahr, bis 31. März 2021 gültig sein. Das Abkommen ermöglicht es, Familien und kleinen Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten günstige Kredite zu gewähren und ist auch die Grundlage für die geplanten Vorschusszahlungen auf den Lohnausgleich.

"Wir wollen schnell und zielgerichtet, aber auch bedacht handeln, um die Situation bestmöglich zu meistern", betonte Landeshauptmann Kompatscher. Daher sei man in ständiger Verbindung mit der Regierung in Rom, um die staatlichen Rahmenbedingungen mitgestalten zu können, aber auch um "die Vorteile mitdenken zu können, die Entscheidungen in Rom bringen". Gestern habe die Regierung wichtige Entscheidungen bezüglich der Liquiditätsbeschaffung und der Zusammenarbeit mit den Banken und Kreditinstituten getroffen, die nun noch im Detail ausgearbeitet werden und die es ermöglichen, für Darlehen zu bürgen, und dies über die bisher geltende 80-Prozent-Grenze hinaus. 

Corona-Notlage überbrücken und Neubeginn einleiten

"Die Maßnahmen und Mittel, mit denen wir die Corona-Notlage überbrücken und den Neubeginn einleiten wollen, sind vor allem für jene Bevölkerungsgruppen und Wirtschaftstreibenden gedacht, die unter der Krise besonders stark leiden", betonte Landeshauptmann Kompatscher. Es solle ein Zeichen der Solidarität und Unterstützung der öffentlichen Hand in einer schwierigen Zeit wie der jetzigen sein, sagte der Landeshauptmann Kompatscher. "Wir wollen keine Beiträge oder Prämien nach dem Gießkannenprinzip vergeben, sondern Eigenverantwortung und Eigeninitiative stärken oder wecken. Die Krise triff alle. Jeder muss seinen eigenen Beitrag leisten, damit wir alle gemeinsam wieder neu beginnen können", sagte Kompatscher.

Die heute von der Landesregierung beschlossenen Gesetzesänderungen werden umgehend an den Landtag weitergeleitet. Der zuständige Gesetzgebungsausschuss will die Gesetzesvorlage bereits am Donnerstag prüfen. In der kommenden Woche wird sich dann das Landtagsplenum damit befassen, damit das Gesetz möglichst bald in Kraft treten kann. Auf der Grundlage der Gesetzesänderungen können dann viele der geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Der Neubeginn und die Umsetzung des Maßnahmenpaketes für Wirtschaft, Familien, Sozialbereich und Ehrenamt sollen in mehreren Phasen mit klar definierten Zielen und Zeitrahmen erfolgen. Im Sinne der vom Landeshauptmann vorgegebenen Strategie geht es zuerst darum, Geld bereitzustellen, damit Familien und Unternehmen notwendige Einkäufe tätigen und Rechnungen bezahlen können. Der zweite Schritt führt zur Abfederung von Härtefällen nach klaren Regeln. In weiterer Folge wird es um die Wiederbelebung der Wirtschaftskraft gehen, um Arbeit und Wohlstand langfristig zu sichern. Weitere Entscheidungen werden in den nächsten Tagen fallen.

LPA/jw

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