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Deutsche Schule: Gesellschaftliche Bildung ab 2020/21

Im Schuljahr 2020/21 wird "Gesellschaftliche Bildung" an den deutschen Schulen in Südtirol als fächerübergreifender Lernbereich eingeführt. Die Landesregierung hat dazu die Rahmenrichtlinien geändert.

Die Landesregierung hat gestern die Voraussetzungen für die Einführung des fächerübergreifenden Lernbereichs "Gesellschaftliche Bildung" geschaffen. (Foto: Edvin Johansson/Unsplash)

Mit dem Ziel, unter den Kindern und Jugendlichen Bürgersinn und gesellschaftliche Verantwortung zu stärken, das Wissen um die italienische Verfassung und die EU-Institutionen zu vertiefen, digitale Kompetenzen auszubauen, das Umweltbewusstsein und den Schutz der Gesundheit zu fördern, hat Rom im vergangenen Sommer per Gesetz (Nr. 92/2019) den fächerübergreifenden Lernbereich "Educazione civica" für die Schule eingeführt. 

Auf Vorschlag von Bildungslandesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung gestern (7. April) die Rahmenrichtlinien des Landes für die Grund-, Mittel- und Oberschule geändert, sodass ab dem kommenden Schuljahr 2020/21 an den deutschsprachigen Schulen in Südtirol "Gesellschaftliche Bildung" als fächerübergreifender Lernbereich eingeführt wird.

"Leben in demokratischer Gesellschaft will gelernt sein"

"An vielen Schulen in Südtirol sind unterschiedliche Formen von gesellschaftlicher Bildung bereits Teil des Unterrichts", betont Landesrat Achammer. Nun solle diese gesellschaftliche Bildung stärker strukturiert werden und mehr Verbindlichkeit erhalten. "Leben in einer demokratischen Gesellschaft will gelernt, gefühlt und gelebt sein. Daher herrscht über den Wert und die Wichtigkeit von gesellschaftlicher Bildung, der die Heranwachsenden auf eine mündige Teilnahme am Leben vorbereitet, breites Einvernehmen", erklärt Achammer. Mit der Überarbeitung der Rahmenrichtlinien sei nun die Grundlage für eine koordinierte Umsetzung geschaffen. Der neue Lehr- und Lernbereich ermögliche es zudem, südtirolspezifisches und autonomiepolitisches Wissen zu vertiefen.

Acht Teilbereiche

Im Sinne der gestern genehmigten Richtlinien wird sich der fächerübergreifende Lernbereich "Gesellschaftliche Bildung" in acht Teilbereiche gliedern, und zwar Persönlichkeit und Soziales, Kulturbewusstsein, Politik und Recht, Wirtschaft und Finanzen, Nachhaltigkeit, Gesundheit, Mobilität und Digitalisierung. In der Unterstufe müssen mindestens 34 Stunden je Schuljahr der Gesellschaftlichen Bildung gewidmet werden. In den fünf Jahren der Oberstufe sind es insgesamt mindestens 224 Stunden, einschließlich der Stunden für die Bildungswege Übergreifende Kompetenzen und Orientierung (vormals Schule-Arbeitswelt). Dabei wird für jede Klasse eine Lehrperson mit koordinierenden Aufgaben betraut.

Handreichung für Schulen und Lehrpersonen

"Die Bildungsziele für Gesellschaftliche Bildung sind kompetenzorientiert, spiralförmig aufgebaut und sind nicht für die einzelnen Klassenstufen, sondern jeweils für die drei Schulstufen festgeschrieben", informiert Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner

Unterstützung erhalten Schulen und Lehrpersonen durch die Bildungsdirektion beziehungsweise die Pädagogische Abteilung. Zum einen wird Fortbildung angeboten, zum anderen wird eine Handreichung ausgearbeitet, die Unterrichtsmaterialien - unter anderem auf einer kontinuierlich ajourierten Online-Plattform - zur Verfügung stellt. Zudem ist eine Handreichung in Ausarbeitung.

 

LPA/jw

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