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Coronavirus: Dringlichkeitsmaßnahme mit einigen Erleichterungen

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (13. April) in Umsetzung eines Dekretes von Ministerpräsident Giuseppe Conte eine weitere Dringlichkeitsmaßnahme im Zuge der Corona-Situation unterzeichnet.

LH Kompatscher: "Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 20 setzen wir im Rahmen unserer Spielräume auch einige Erleichterungen um."(Foto: LPA/Ivo Corrá)

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Abend des heutigen (13. April) Ostermontags eine neue Dringlichkeitsmaßnahme unterzeichnet. Sie setzt das Dekret von Ministerpräsident Giuseppe Conte vom 10. April um. Es hebt alle bisherigen Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus auf und ersetzt diese.

Die heutige Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 20 enthält auch ein paar Neuerungen. Sie sollen die bisher geltenden Vorschriften erleichtern, ohne das Risiko einer Infektionsgefahr zu erhöhen, wie Landeshauptmann Kompatscher erklärt: "Wir haben den derzeitigen Spielraum so weit als möglich genutzt und die staatlichen Bestimmungen so ergänzt, dass wir den besonderen Verhältnissen in Südtirol möglichst gerecht werden."

Entfernung von eigener Wohnung "zu Fuß" immer erlaubt

Geklärt wurde unter anderem, dass die Voraussetzungen für "erlaubte körperliche Aktivität" immer dann erfüllt sind, wenn man sich "zu Fuß" von der eigenen Wohnung entfernt. Weiterhin gelten alle verpflichtenden Maßnahmen, um jegliches physisches Ansteckungsrisiko zu unterbinden: Vor allem der Abstand von drei Metern zu anderen Personen und das Mitführen eines Mund-Nasen-Schutzes, um diesen im Fall einer Begegnung mit anderen Personen aufsetzen zu können. Aufrecht bleibt die Möglichkeit für die Bürgermeister, strengere Bestimmungen zu erlassen.

Familienleben ermöglichen

Ziel einer zweiten Präzisierung ist es, Hürden für das Zusammenleben der "Kernfamilie" abzubauen.

Arbeit: Mehr zugelassene Betriebe und Tätigkeiten

Bei jenen Betrieben, für die bereits bisher eine Arbeitstätigkeit erlaubt war, ist die bisherige Beschränkung von maximal fünf Mitarbeitern (laut dem ISTAT-Kodex ATECO) gefallen: Sie ist nun für alle bisher zugelassenen Tätigkeiten ohne Beschränkung auf eine Mitarbeiteranzahl möglich.

Eine weitere Ausweitung erfolgt bei jenen Arbeitstätigkeiten, die allein oder ausschließlich mit ohnehin in Hausgemeinschaft zusammenlebenden Personen ausgeübt werden dürfen. Waren bisher lediglich "vorbereitende Tätigkeiten" erlaubt, wird dies mit der neuen Dringlichkeitsmaßnahme auf "jegliche Tätigkeit" ausgedehnt. Aufrecht bleibt, dass es sich um Tätigkeiten ohne Kundenkontakt handeln muss.

Mehr Geschäfte geöffnet

Zusätzlich zu den bereits bisher zugelassenen Geschäften, dürfen ab nun auch Papierwaren- und Buchhandlungen sowie Geschäfte mit Kinder- und Babykleidung wieder öffnen.

"Kein Freibrief: Weiterhin Disziplin halten"

Landeshauptmann Arno Kompatscher ist sich bewusst, dass die heute beschlossenen Erleichterungen noch immer einen "sehr vorsichtigen, kleinen Schritt" hin zum Neustart darstellen: "Der allergrößte Teil der Südtiroler Bevölkerung hat sich bisher hervorragend verhalten." Das Resultat seien ermunternde Signale wie die sichtbare Entlastung der Intensivstationen in Südtirol. "Die heutigen Erleichterungen sind aber keinesfalls als Freibrief zu sehen. Vielmehr heißt es, weiterhin diszipliniert durchzuhalten: Nur wenn wir weiterhin alle Vorschriften einhalten und jedes Ansteckungsrisiko vermeiden, schaffen wir die epidemiologischen Voraussetzungen für den nächsten, größeren Schritt hin zum echten Wiedereinstieg in den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Alltag."

Der Landeshauptmann versichert: "Ich werde der italienischen Regierung gegenüber weiterhin darauf pochen, dass wir selbst die Strategien und Zeitpläne für den Neustart festlegen dürfen." Sie müssen sich an den epidemiologischen Voraussetzungen der Regionen und autonomen Provinzen orientieren. "Wir werden den Weg in den Neustart wie bisher in Abstimmung mit den Epidemiologen sowie den Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen", kündigt Kompatscher an.

LPA/gst

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