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Mit Soforthilfe und Sondermietbeitrag gegen finanzielle Nöte

Familien und Bürger in der aktuellen Krisenzeit schnell und unbürokratisch finanziell unterstützen sollen die heute (15. April) genehmigten Maßnahmen "Soforthilfe" und "Sondermietbeitrag".

Familien und Bürger, die durch die Coronakrise in finanzielle Engpässe gekommen sind, können ab 24. April auf einfachem Weg um finanzielle Unterstützung ansuchen. (Foto: pixabay)

Mit der "Soforthilfe Covid-19" und den Sonderbeiträgen für Miete und Wohnungsnebenkosten sollen Familien und Bürger, die durch die Coronakrise in finanzielle Engpässe geraten sind, unbürokratisch und schnell unterstützt werden. "Wir wollen mit dieser Landesleistung jene Menschen unterstützen, die trotz finanzieller Einbußen von anderen, staatlichen Leistungen nicht berücksichtigt werden", betont Soziallandesrätin Waltraud Deeg.

Heute (15. April) hat die Landesregierung darum grünes Licht für die Einführung zweier vereinfachter Maßnahmen gegeben, nämlich der "Soforthilfe-Covid 19" und dem "Sondermietbeitrag/Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten-Covid 19". Zunächst gelten diese Sonderleistungen für drei Monate, die dafür kalkulierten Geldmittel liegen bei 7,5 Millionen Euro. "Es geht uns darum, den Menschen in unserem Land einfach und unbürokratisch zu helfen", sagt die Landesrätin.

Soforthilfe und Sondermietbeiträge: Ab nächster Woche ansuchen

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Beitrag von maximal 800 Euro pro Familie, der für drei Monate ausbezahlt wird. Anspruchsberechtigt sind jene Bürger, die aufgrund des Notstandes ihre Arbeit verloren haben, ihre Arbeit niederlegen mussten oder die Arbeitstätigkeit nicht aufnehmen konnten und keine weitere Unterstützungsleistung für den Einkommensausfall erhalten. Das Gesuch um die Leistung kann voraussichtlich ab 24. April gestellt werden. Dafür muss ein Formular (abrufbar auf #NeustartSüdtirol) ausgefüllt werden und dann per E-Mail an den zuständigen Sozialsprengel übermittelt werden. Für diese Sondermaßname ist es nicht notwendig die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) vorzuweisen, es genügt die Eigenerklärung im Gesuchsformular.

Der Sondermietbeitrag hingegen unterstützt – ebenfalls für drei Monate – Familien und Bürger, die als Mieter eine Wohnung bewohnen und nun ebenfalls aufgrund des Notstandes in finanzielle Engpässe gekommen sind. Auch hier kann man ab dem 24. April über ein Formular beim zuständigen Sozialsprengel ansuchen. Die Beträge reichen dabei von 420 bis 555 Euro Mietbeitrag, die Höhe des Beitrags hängt von der Wohnortgemeinde und der Anzahl der Familienmitglieder ab. Dasselbe gilt für die Leistung der Wohnungsnebenkosten (Beitrag von 100 bis 140 Euro), die beantragt werden können, wenn man eine Wohnung im Eigentumsrecht, im Fruchtgenuss oder mit Wohnungsrecht bewohnt. Auch bei diesen beiden Beiträgen ersetzt eine Eigenerklärung die ansonsten nötige EEVE.

Detaillierte Informationen, eine Auflistung der Sozialsprengel sowie die jeweiligen Formulare sind ab sofort auf dem Portal neustart.provinz.bz.it der Internetseite des Landes Südtirol abrufbar.

Zudem können Bürger und Familien auf unterschiedliche Unterstützungsleistungen zurückgreifen, die unabhängig vom aktuellen Notstand weiter ausbezahlt werden. Diese reichen von der finanziellen Sozialhife, über den Beitrag zur Miete und Wohnungsnebenkosten, hin zu den Familienleistungen Landesfamiliengeld und Landeskindergeld. Zudem werden die Dienstträger (Organisationen, Sozialdienste, Genossenschaften und weitere) der unterschiedlichen Leistungen für Familien, Senioren, Minderjährige oder Menschen mit Beeinträchtigung finanziell unterstützt.

LPA/ck

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