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Ab 18. Mai wieder Gottesdienste: Abstand und Mundschutz

Ab Montag dürfen in Südtirol wieder Gottesdienste mit Gläubigen gefeiert werden. LH Kompatscher hat in einer Verordnung festgelegt, welche Vorgaben zum Gesundheitsschutz dafür gelten.

Noch stehen die Kirchen leer. Ab 18. Mai können dort wieder Gottensdienste in Anwesenheit der Gläubigen gefeiert werden. Es gilt: Abstand halten sowie Mund und Nase bedecken. (Foto: IDM/Angelika Schwarz)

Gottesdienste können ab Montag, 18. Mai, wieder in Anwesenheit der Gläubigen gefeiert werden, wenn auch unter mehreren Vorgaben zum Schutz vor dem neuartigen Coronavirus. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am 14. Mai in der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 25 festgelegt, welche Vorgaben zu beachten sind. In dieser Verordnung steht, dass für die Gottesdienste die Vorgaben des Einigungsprotokolls von Ministerpräsidenten Giuseppe Conte, Innenministerin Luciana Lamorgese und dem Präsidenten der Italienischen Bischofskonferenz Gualteri Bussetti vom 7. Mai 2020 zu beachten sind, die im Sinne des neuen Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020 sind.

Abstand und Mundschutz

"Wie auch in anderen Lebensbereichen gilt für all jene Menschen, die die Messe besuchen, Menschenansammlungen vermeiden, Abstand zu anderen halten und Mund- und Nasenschutz tragen, um das Ansteckungsrisiko zu verringern", sagt Landeshauptmann Kompatscher.

Wie das Protokoll vorsieht, müssen die Gläubigen die Kirchen einzeln betreten und Menschenansammlungen in Kirche und Sakristei vermeiden. In der Kirche muss der Mindestabstand zwischen den Menschen in alle Richtungen mindestens einen Meter betragen. Alle Menschen, die dem Gottesdienst beiwohnen, müssen einen Mund-Nasenschutz tragen. Organisten dürfen an der Messe mitwirken, Chöre hingegen nicht. Beim Friedensgruß ist Körperkontakt zu vermeiden. Vor dem Austeilen der Kommunion sollen Geistliche und Kommunionhelfer ihre Hände desinfizieren und Einweghandschuhe anziehen. Ebenso müssen sie beim Kommunionausteilen einen Mund-Nasenschutz tragen, Abstand zu den Kommunionempfängern halten und deren Hände nicht berühren.

Zutritte kontrollieren

Der gesetzliche Vertreter der Pfarrei muss die Höchstanzahl an Gläubigen festlegen, die in die Kirche dürfen. Besondere Vorsicht ist beim Eintritt in die Kirche gefragt. Dort muss ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen gehalten werden. Freiwillige oder Mitarbeiter müssen kontrollieren, dass nicht zu viele Menschen in die Kirche gelangen, und dass auch im Inneren die Vorschriften eingehalten werden. Vor und nach der Messe sollen die Kirchentüren offenstehen, damit sie nicht berührt werden müssen und die Gläubigen rasch hinein- und hinausgehen können. An den Türen soll Desinfektionsmittel bereitstehen. Wer selbst Fieber hat oder mit Personen in Kontakt war, die Covid-19 haben, darf nicht in die Kirche.

Reinigung und Desinfektion

Kirchen und Sakristeien müssen nach jedem Gottesdienst desinfiziert werden und sind gut zu lüften. Alle Gefäße, Materialien und Mikrofone müssen desinfiziert werden. Weihwasserbecken werden nicht aufgefüllt. Gesang- oder Gebetsbücher sollen nicht aufliegen. Kollekte sollen nur in Behältern gegeben werden können und nicht eingesammelt werden.

Die Beichte soll an einem Ort sattfinden, der groß und durchlüftet ist. Dabei ist der Sicherheitsabstand einzuhalten. Sowohl der Priester als auch die Beichtenden müssen Mund-Nasenschutz tragen.

LPA/san

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