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Altersabsicherung für Bergbauern wird ausgeweitet

Um künftig mehr Betroffene bei der Absicherung ihrer Pensionsjahre zu unterstützen, weitet die Landesregierung den Zuschuss auf die Rentenversicherung für Bauern, Halb- und Teilpächter aus.

Altersarmut kann nur dann abgewendet werden, wenn Rentenbeiträge eingezahlt werden - Region und Land bezuschussen dies u.a. für Bergbauern in besonders ungünstigen Lagen. (Foto: pixabay)

Die Landesregierung hat heute (19. Mai) einer Änderung der Zugangsbedingungen zum Zuschuss zur Rentenversicherung der Bauern, Halb- und Teilpächter zugestimmt. Dadurch soll der Kreis jener, vor allem Bergbauern, die Anspruch auf einen Zuschuss für die Pflichtrentenbeiträge haben, um rund 600 Personen erweitert werden. Auf Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg und mitgetragen von Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler wurde in der Landesregierung dem entsprechenden Beschluss grünes Licht erteilt. Auch Regionalassessor Manfred Vallazza hatte sich für eine entsprechende Änderung der Zugangsbedingungen stark gemacht. 

"Die Altersarmut kann nur dann abgewendet werden, wenn Rentenbeiträge geleistet werden – dies gilt für Arbeitnehmer, ebenso wie für Selbstständige und Landwirte", sagt die Soziallandesrätin. Mit der genehmigten Änderung könne das Land eine wichtige Unterstützung leisten, um Altersarmut zu verhindern bzw. zu verringern, betont Deeg. Ähnliche Unterstützungsmaßnahmen gebe es beispielsweise auch für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten oder der Pflegezeiten.  Auch für Landesrat Arnold Schuler war die heutige Änderung ein wichtiger Schritt: "Vor allem die zahlreichen kleinstrukturierten Bergbauern tragen wesentlich dazu bei, unsere Landschaft und Natur so zu erhalten, wie wir sie kennen. Sie besser zu unterstützen, ist eine wichtige Aufgabe dieser Landesregierung."

Die wesentlichsten Änderungen betreffen eine Reduzierung der Erschwernispunkte: Waren es bisher mindestens 25 Punkte, die ein Antragsteller vorweisen musste, so reichen künftig 20 Erschwernispunkte aus. Zudem wurde das jährliche Bruttoeinkommen auf 28.000 Euro erhöht – bisher galten 22.000 Euro als Maximalbetrag des jährlichen Bruttogesamteinkommens. Davon ausgeschlossen sind Einkommen aus dem Betrieb sowie eventuelle Renten. Derzeit erhalten 3.808 Bauern und Bäuerinnen in Südtirol einen jährlichen Zuschuss von durchschnittlich 2.110 Euro für ihre Rentenversicherung.

Ansuchen innerhalb 31. Juli

In den Vorjahren nahm die Anzahl der Beitragsempfänger konsequent ab (von 5.445 im Jahr 2010 auf 3.808 im Jahr 2019), dennoch stiegen die öffentlichen Beiträge von 6,3 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 8,05 Millionen Euro im Vorjahr 2019 stetig an. Die Beiträge sind vom Regionalgesetz Nr. 7/1992 ("Maßnahmen der Ergänzungsvorsorge zugunsten der zu den freiwilligen Beitragszahlungen ermächtigten Personen und der Bauern, Halb- und Teilpächter") vorgesehen. Die entsprechenden Ansuchen können interessierte Bauern "in einer besonders ungünstigen Lage" innerhalb 31. Juli 2020 über die Patronate stellen. Neben dem Zuschuss auf die Rentenversicherung der Bauern, Halb- und Teilpächter kann seit 2015 auch um einen Beitrag für den Aufbau einer Zusatzrente angesucht werden. Dabei kamen im Vorjahr 427.996 Euro insgesamt 865 Beitragsempfängern zugute. Beide Beiträge werden über die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt.

LPA/ck

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