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#Neustart: Außerordentlicher Mietbeitrag für Genossenschaften

Um Umsatzausfällen aufgrund der Corona-Krise entgegenzuwirken, steht Genossenschaften mit sozialem Charakter ein Beitrag von bis zur Hälfte der Mietkosten im Zeitraum Februar-Dezember 2020 zu.

Covid-19-bedingt können heuer mehr Genossenschaften um Mietbeiträge ansuchen, als gewöhnlich. (Foto: LPA)

Mit einem Mietkostenbeitrag will die Landesregierung in der aktuellen Krise Sozialgenossenschaften und anderen Genossenschaften mit sozialem bzw. innovativem Charakter wirtschaftlich unter die Arme greifen. Einen entsprechenden Beschluss hat sie in ihrer Sitzung diese Woche gefasst.

Laut Genossenschaftslandesrat Thomas Widmann haben auch die Genossenschaften aufgrund der Schließung der letzten Monate und der noch nicht absehbaren Tätigkeitseinschränkungen der kommenden Zeit "gravierende Umsatzeinbrüche erlitten. Diese können sie auf keinen Fall in den nächsten Monaten ausgleichen."

Höherer Beitrag, mehr Anspruchsberechtigte 

Um diese Unterstützung  unbürokratisch und schnell bieten zu können, wird ein bestehender Kanal genutzt, gleichzeitig aber die dort vorgesehene Förderung und die Anspruchsberechtigten erweitert: Konnten Genossenschaften bisher nur bis zu fünf Jahre nach der Gründung Förderansuchen für einen Teil ihrer Mietkosten einreichen, so wird der Beitrag nun auf die Hälfte der gesamten Mietkosten aufgestockt. Zudem können ihn alle Genossenschaften mit sozialem Zweck beantragen.

Im Detail umfasst die Zielgruppe rund 250 Sozialgenossenschaften und andere Genossenschaften, die die Eingliederung von Frauen, Langzeitarbeitslosen oder Jugendlichen betreiben, innovative Projekte realisieren sowie Arbeitergenossenschaften, die in Folge einer Betriebsschließung entstanden sind. Es handelt sich unter anderem um Kindertagesstätten, Weltläden, Genossenschaften in der Seniorenbetreuung, im Kultur- und Bildungsbereich sowie Genossenschaften, die Arbeitseingliederung von benachteiligten Menschen betreiben und in den verschiedensten Wirtschaftssektoren tätig sind.

Förderung für Mieten von Februar bis Dezember 2020

Die Förderung bezieht sich auf die Mieten der Monate Februar bis Dezember 2020. Die Gesuche können auch rückwirkend für Mietkosten der Monate Februar bis April eingereicht werden. Der Beschluss gilt auch rückwirkend für Anträge, die bereits vor seiner Genehmigung eingereicht wurden: Auf Antrag kann der gewährte Beitrag erhöht werden.

Ansuchen bis 30. Oktober möglich

Der Beschluss wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Ab diesem Moment kann um Beiträge angesucht werden. Sowohl Beitragsanträge als auch Anfragen um Erhöhung können bis 30. Oktober 2020 mittels PEC-Mail beim Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens eingereicht werden.

Info: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1015242

LPA/kl/gst

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