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Coronavirus: Körpertemperatur-Kontrolle bei Zutritt zu Landhäusern

Seit einigen Tagen wird beim Betreten der Landhäuser die Körpertemperatur kontrolliert. Zutritt ist zudem nur nach Voranmeldung möglich. Das sind nicht die einzigen Maßnahmen gegen das Coronavirus.

Mitarbeiter in Landhaus 1 in Bozen machen es vor: Messen der Körpertemperatur mit Lasergerät und - zwecks größtmöglichen Abstands - mit gestrecktem Arm (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Wer seit Ende vergangener Woche ein Landhaus betreten hat, hat es bereits bemerkt: Beim Zutritt wird bei allen Personen – Bediensteten wie Besuchern – die Körpertemperatur kontrolliert. In einem entsprechenden Schreiben an alle Gebäudeverwahrer gibt der Generaldirektor des Landes Südtirol Alexander Steiner die entsprechenden Verhaltensregeln vor. Diese Kontrolle ist aber nur eine von vielen Maßnahmen, mit denen das Land Südtirol seinen Beitrag leisten will, um eine zweite Covid-19-Welle zu verhindern.

Die Körpertemperatur wird im Eingangsbereich des Gebäudes gemessen. Besucher müssen zudem einen vereinbarten Termin vorweisen können, weshalb sich das für die Kontrolle ermächtigte Personal nicht nur nach Vor- und Nachnamen der Besucher erkundigt, sondern auch mit welcher Person sie im Gebäude den Termin vereinbart haben. Zudem werden die Besucher daran erinnert, dass dir das Gebäude nur betreten dürfen, wenn sie in den vergangenen 14 Tagen keinen wissentlichen Kontakt zu positiv auf Covid-19 getesteten Personen hatten oder selbst positiv getestet worden sind und nicht unter angeordneter Quarantäne stehen. Bei Landesbediensteten wird die Körpertemperatur einmal täglich bei Arbeitsbeginn gemessen. Für alle gilt: Nur wer der Kontrolle zustimmt und wenn die Körpertemperatur unter 37,5°C liegt, ist das Betreten der Gebäude erlaubt.

Einweg-Schutzmittel, Plexiglas und Verhaltensregeln

Im Einsatz zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus ergreift das Land Südtirol seit geraumer Zeit viele andere Maßnahmen: So herrschen bei Betreten der Gebäude und bei jeder zwischenmenschlichen Begegnung Mund-Nasenschutz-Pflicht sowie die vorgeschriebenen Abstandsregeln und weiteren Vorbeugemaßnahmen. Das Land hat ausreichende Mengen an chirurgischen Masken angekauft. In erforderlichen Situationen stehen den Bediensteten auch Handschuhe aus Latex und weitere Einweg-Schutzmittel zur Verfügung. In jedem Eingangsbereich stehen Desinfektionsmittel bereit, und für die Schalterdienste hat das Land Plexiglas-Schutzwände errichtet. In nötigen Sonderfällen, wie für Personal auf Baustellen, gibt es schließlich auch FFP2-Masken.

LPA/gst

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