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Dreijähriges Weiterbildungsprogramm für Gerichtspersonal genehmigt

Die Regionalregierung hat für die Weiterbildung des Gerichtspersonals 119.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Das Ziel des gestern (28. November) von der Regionalregierung genehmigten Projektes ist die Weiterbildung des Gerichtspersonals. Dabei soll den besonderen Umständen, die sich durch den Übergang vom Staat zur Region ergeben haben, Rechnung getragen werden. In die Umsetzung des dreijährigen Weiterbildungsprogrammes sind die Inhouse-Gesellschaft der Region tms s.cons. ar.l., das Oberlandesgericht und die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Trient eingebunden. Die Ausbildung richtet sich sowohl an das neu eingestellte Personal als auch an jenes mit Stammrolle.

Die Kursinhalte sind praxisorientiert und sollen sich an den beruflichen Anforderungen des Personals orientieren. Ein Hauptziel ist, ethische Grundsätze zu vermitteln und die sozialen Kompetenzen zu stärken, aber auch die fachlichen Kompetenzen der Kursteilnehmer zu festigen. Der für das Personal zuständige Regionalassessor und Vizepräsident Maurizio Fugatti ist überzeugt: "Die Weiterbildung unserer Mitarbeiter ist vor allem in der momentanen Phase nach dem Übergang vom Staat zur Region von großer Bedeutung." Die Kosten für das Weiterbildungsprogramm betragen 119.000 Euro.

LPA/fg/ck