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Fahrtkostenbeitrag: Online-Ansuchen bis zum 31. März 2020

Arbeitnehmer, die für den Weg zum Arbeitsplatz keine oder sehr ungünstige Bus- und Bahnverbindungen haben, können ab dem 20. Jänner den Fahrtkostenbeitrag beantragen.

Ab dem heutigen 20. Jänner bis Dienstag, 31. März 2020 können Arbeitnehmer beim Landesamt für Personenverkehr die Online-Ansuchen um den Fahrtkostenbeitrag (Pendlergeld) für das Jahr 2019 einreichen. Dies ist entweder mit dem digitalen Zugangsschlüssel SPID oder mit der aktivierten Bürgerkarte samt Lesegerät möglich.

Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider sieht in diesem Spesenbeitrag "eine kleine Ausgleichszahlung für Berufspendler, die aufgrund ihrer Arbeitszeiten oder aufgrund der Strecke auf ihr Auto angewiesen sind oder die für die Fahrt zum Arbeitsplatz ungünstige und sehr zeitraubende öffentliche Verkehrsanbindungen haben." Alfreider verweist vor allem auf  Berufstätige in den peripheren Zonen sowie auf Berufspendlerinnen und Pendler mit Schichtdienst. Als positiv wertet Alfreider, dass die Antragstellenden zunehmend Fahrgemeinschaften bilden.

Die 4200 Gesuche für das Jahr 2018 sind inzwischen fast vollständig ausbezahlt: Knapp 2,5 Mio. Euro hatte das Land dafür zur Verfügung gestellt. Die durchschnittliche Beitragshöhe pro Person lag im Vorjahr bei 630 Euro, im Einzelnen wurden Beiträge zwischen 210 Euro und maximal 2500 Euro gewährt.

Kriterien: Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Fahrtkostenbeitrag haben Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr mehr als 18 Kilometer pro Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen, und zwar auf einer Strecke, auf der kein öffentlicher Liniendienst mindestens im Halbstundentakt verkehrt. Dazu kommen weitere Kriterien, darunter die Entfernung zur nächsten Haltestelle von mehr als zehn Kilometern, die Nicht-Übereinstimmung von Arbeitszeiten mit den Bus- und Zugfahrplänen sowie längere Wartezeiten.

Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn das Bruttogesamteinkommen 50.000 Euro überschreitet oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt wird. Auch Beiträge von weniger als 200 Euro werden nicht ausbezahlt.

Ansuchen: online und mit digitalem Zugangsschlüssel

Der Antrag um den Fahrtkostenbeitrag erfolgt wie bisher ausschließlich online, und zwar mit digitalem Zugangsschlüssel, also mit SPID oder mit aktivierter Bürgerkarte samt Lesegerät.

Alle Informationen und die erforderlichen Voraussetzungen zum Ansuchen für den Fahrtkostenbeitrag können im Bürgernetz der Landesverwaltung im Bereich Tourismus und Mobilität nachgelesen werden.

 

 

LPA/rc