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Beiträge im Sozialbereich: Ansuchen bis 28. Februar einreichen

Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind, können ab sofort bis Ende Februar um einen Beitrag für ihre Jahrestätigkeit ansuchen.

Das Land unterstützt Körperschaften ohne Gewinnabsicht sowie Sozialgenossenschaften des Typs A und B in ihrer Tätigkeit. Ab sofort bis einschließlich 28. Februar 2020, 12 Uhr (bei händischer Abgabe) können Beitragsansuchen für laufende Ausgaben eingereicht werden. 

Das Rundschreiben und die Vordrucke sind auf der Webseite des Landes unter www.provinz.bz.it/soziales beziehungsweise auf der entsprechenden Unterseite verfügbar. 

Die Ansuchen um Zuschüsse für die laufenden Ausgaben sind in den Ämtern der Landesabteilung Soziales in der Bozner Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 einzureichen. Für die verschiedenen Bereiche sind folgende Ämter die Anlaufstellen:

Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion
zuständig für Tätigkeiten im Bereich Minderjährige, Soziale Inklusion sowie Frauen in Schwierigkeiten und Familienberatungsstellen:
Alessia Brunetti (Tel. 0471 418235 - alessia.brunetti@provinz.bz.it).

Amt für Senioren und Sozialsprengel zuständig für den Bereich Senioren und die bereichsübergreifende Sozialhilfe:
Doris Lanznaster (Tel. 0471 418258 - doris.lanznaster@provinz.bz.it) und Valeria Ferrarese (Tel. 0471 418254 - valeria.ferrarese@provinz.bz.it). 

Amt für Menschen mit Behinderungen zuständig für den Bereich BehinderungSozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen: Hubert Morandell (Tel. 0471 418278 - hubert.morandell@provinz.bz.it).

LPA/ck