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Die Einreiseregeln für Südtirol zur Weihnachtszeit

Für Italien und damit auch für Südtirol gelten in der Weihnachtszeit neue Einreiseregeln. Festgelegt wurden sie gestern (3. Dezember) in der neuen Verordnung von Ministerpräsident Conte.

Die jüngste Verordnung des Ministerpräsidenten gibt für die Weihnachtszeit strenge Einreisereglen vor. (Foto: IDM/Andergassen)

Seit gestern (3. Dezember) ist die neue Verordnung des italienischen Ministerpräsidenten rechtskräftig, die strenge Vorgaben für die Weihnachtszeit beinhaltet, um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Die Regeln betreffen vor allem die Einreise nach Italien und die Fahrten und Bewegungen zwischen den Regionen

Derzeitige Regelung bis 9. Dezember

Im Hinblick auf die Reiseregelungen gelten die derzeitigen Bestimmungen noch bis zum 9. Dezember. Das heißt, Personen aus roten und orangen Zonen ist es nicht gestattet, die eigene Region oder autonome Provinz zu verlassen oder in eine solche einzureisen. Ausgenommen sind dringliche arbeits-, gesundheits- oder studienbedingte Notwendigkeiten. Die Rückkehr zum eigenen Wohnort aus anderen Regionen oder dem Ausland weiterhin erlaubt. In jedem Fall ist es notwendig, die Eigenerklärung mitzuführen. Der entsprechende Vordruck kann von der Seite des Außenministeriums auch in deutscher Sprache heruntergeladen werden. Das Treffen von Lebenspartnern zählt bis zum 9. Dezember weiterhin nicht zu den Notwendigkeiten, für die der Staat eine Ein- oder Ausreise ermöglicht.

Einreiseverbot ab 21. Dezember

Restriktivere Maßnahmen gelten ab dem 10. und in der Folge bis zum 21. Dezember: Ab dem 10. Dezember gilt ein Einreiseverbot nach Italien und somit auch nach Südtirol aus allen EU-Ländern, der Schweiz und aus Großbritannien, sofern man keinen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zusätzlich bedarf es der ausgefüllten Eigenerklärung und einer Registrierung beim Sanitätsbetrieb über das Online-Formular auf der Corona-Seite des Bevölkerungsschutzes. Empfohlen wird, während des Aufenthaltes in Südtirol diese drei Dokumente immer mit sich zu führen, um sie im Falle einer Kontrolle vorweisen zu können. Der Einreisegrund ist dabei nicht relevant. Der Einreisegrund ist dabei nicht relevant, weshalb mit einem negativen Test auch Einreisen zum eigenen Lebenspartner oder der Lebenspartnerin möglich sind.

Strenge Reiseregeln während der Feiertage

Noch strenger sind die Regeln während der Feiertage: Ab dem 21. Dezember 2020 und bis zum 6. Jänner 2021 ist eine Einreise nach Italien ohne dringenden Grund an eine 14-tägige Quarantäne geknüpft, welche auch nicht durch einen negativen Test verhindert werden kann. Dies gilt für alle Personen, die sich einen oder mehrere Tage aus nicht unbedingt notwendigen Gründen (außer Arbeit, Studium, gesundheitliche Gründe) in anderen EU-Ländern, der Schweiz oder Großbritannien aufgehalten haben. Des Weiteren sind in dieser Zeitspanne auch jegliche Reisen zwischen den Regionen egal welcher Risikoeinstufung oder Ausreisen aus Italien verboten. Ausgenommen davon sind dringliche arbeits-, gesundheits- oder studienbedingte Notwendigkeiten. Weiterhin erlaubt sind hingegen Besuche von Lebenspartnern in Südtirol mit einem negativen Antigentest.

Ausnahmen für Durchreisende und Grenzpendler

Von diesen strengen Regelungen ausgenommen sind durch Italien Reisende: Sie können sich 36 Stunden im Land aufhalten, ohne einen Test vorweisen zu müssen. Auch Grenzpendler können weiterhin ohne Test zur Arbeit und zurückfahren. Mitarbeitende von italienischer Unternehmen, die sich nicht länger als 120 Stunden zu beruflichen Zwecke im Ausland aufgehalten haben, benötigen für die Rückkehr keinen negativen Test. Dies gilt auch für Studierende, die täglich zum Studienort pendeln oder mindestens einmal in der Woche zum Wohnort zurückkehren.

 

LPA/jw

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