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Kleinkindbetreuung: Tarifbefreiung bei coronabedingter Schließung

Wenn eine Kitagruppe im Zusammenhang mit Covid-19 geschlossen wird oder eine Tagesmutter ihre Kindergruppe nicht betreuen kann, entfallen für die Familien die Tarife. Diese Regelung gilt auch 2021.

Die Aussetzung der Familientarife gilt im Falle einer Covid-19-bedingten Aussetzung des Dienstes in Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern auch für das Jahr 2021. (Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss)

Auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg hat sich die Landesregierung heute (22. Dezember) mit mehreren Maßnahmen im Bereich der Kleinkindbetreuung beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem festgelegt, dass die Aussetzung der Familientarife im Falle einer Covid-19-bedingten Aussetzung des Dienstes in Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern auch für das Jahr 2021 gilt. "Eine Schließung aus gesundheitlichen Gründen einer oder mehrerer Kitagruppen darf Familien nicht zusätzlich finanziell belasten, immerhin stemmen sie dabei bereits die kurzfristige Umorganisation ihres familiären und beruflichen Alltages. Durch den heutigen Beschluss geben wir den Nutzerfamilien die Sicherheit auch für das gesamte Jahr 2021", sagt Landesrätin Waltraud Deeg.

Dem Beschluss vorausgegangen war ein intensiver und erfolgreicher Austausch mit den beteiligten Partnern. "Es gibt eine gute, vernetzte Zusammenarbeit zwischen den Trägerkörperschaften der Kleinkindbetreuung, den Gemeinden und der Familienagentur des Landes. Diese war bereits im Frühjahr wichtig, um den Südtiroler Weg im Bereich der Kinderbetreuung erfolgreich zu beschreiten", unterstreicht die Landesrätin, die zudem daran erinnert, dass im gesamtstaatlichen Gebiet die Kleinkindbetreuungsdienste auch über die Sommermonate zum größten Teil geschlossen blieben und erst wieder mit September für Familien zugänglich wurden. "Der Südtiroler Weg hat sich bewährt und besonders im Kleinkindbereich können wir aufgrund unseres Organisationsmodells den Familien eine große Flexibilität anbieten. Viele Nutzerfamilien schätzen das sehr", hält Deeg fest.

Mit dem heute gefassten Beschluss wird zudem der verwaltungstechnisch relevante Abgabetermin der Beitragsansuchen nach hinten verschoben und eine vereinfachte Form der Beitragsvergabe zur Beschleunigung der Verwaltungsverfahren eingeführt.

LPA/ck

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