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Percha: Wielenbach wird im oberen Abschnitt zum Naturdenkmal

Die Gemeinde Percha stellt das Naturdenkmal Wielenbach unter Schutz. Grünes Licht dazu hat die Landesregierung diese Woche gegeben.

Der obere Abschnitt des Wielenbachs - von der Naturparkgrenze bis zur Einmündung des Forergrabens unterhalb Oberwielenbach - ist als Naturdenkmal geschützt. (Foto: LPA/Landesamt für Landesplanung)

Der obere Bachabschnitt des Wielenbachs in der Gemeinde Percha wird als Naturdenkmal ausgewiesen. Das hat die Landesregierung diese Woche auf Antrag der zuständigen Landesrätin für Raumentwicklung, Natur und Landschaft Maria Hochgruber Kuenzer beschlossen und die entsprechende Landschaftsplanänderung genehmigt. Diese war im Vorfeld von der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung gutgeheißen worden. "Es ist eine wichtige Aufgabe des Landschaftsschutzes, intakte Naturlandschaften wie diese zu bewahren", unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Das hohe Gut Landschaft müsse verantwortungsvoll für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben.

Der obere Abschnitt des Wielenbachs erstreckt sich von der Grenze zum Naturpark Rieserferner-Ahrn bis zur Einmündung des Forergrabens unterhalb Oberwielenbach. Unter den Seitengewässern der Rienz im oberen Pustertal ist der Wielenbach in diesem Abschnitt eines der am besten erhaltenen Seitengerinne. Der Bach weist eine naturnahe Abflussdynamik auf und befindet sich hydrologisch und morphologisch weitgehend in seinem ursprünglichen Zustand. Die Wasserqualität ist ausgezeichnet. Der intakte Bachlauf mit seiner natürlichen Ufervegetation stellt ein wertvolles Landschaftselement dar. Zudem handelt es sich um ein gutes Fischgewässer, in dem die natürliche Reproduktion des Fischbestandes gewährleistet ist. Im Bereich des Naturdenkmals ist die Errichtung von Wasserkraftwerken untersagt.

Am unteren Abschnitt des Wielenbachs befinden sich bereits mehrere Querwerke und Wasserfassungen von Kraftwerken. Aus diesem Grund kann dieser Abschnitt, wie bereits in einem Urteil des Obersten Gerichts für öffentliche Gewässer aus dem Jahr 2014 festgestellt, nicht Gegenstand einer Unterschutzstellung sein. Der Abschnitt des Wielenbachs innerhalb der Naturparkgrenzen hingegen ist bereits ausreichend geschützt.

LPA/mpi

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